Job suchen

Branche
Anstellung
Rang

Unternehmen suchen

Letzte Suchen

    Stichwortsuche


    Recruiting Days 2012
    Arbeiten auf den Kanaren

    Bewerbungs-ABC

    Bei Fragen zum Thema Bewerbungen geben Sie einen Suchbegriff in das Eingabefeld oder wählen Sie Ihr Thema per Mausklick auf den entsprechenden Begriff aus. Sie erhalten detaillierte Informationen zu dem gewünschten Thema.

    A

    Abmahnung

    Die Abmahnung ist ein arbeitsrechtlich sehr bedeutsames Instrument. Nur dann, wenn ein Arbeitgeber ein in der Vergangenheit aufgetretenes Fehlverhalten seines Mitarbeiters durch Ausspruch einer Abmahnung bereits missbilligt hat, kann der Arbeitgeber, wenn dieses Fehlverhalten erneut auftreten sollte, eine verhaltensbedingte fristgerechte aussprechen. Auch vor einer fristlosen Kündigung aus "wichtigem Grund" ist in aller Regel vorher eine einschlägige Abmahnung notwendig.

    Ein Fehlverhalten im Leistungsbereich liegt z.B. immer dann vor, wenn der Mitarbeiter seiner Hauptverpflichtung aus dem zum Arbeitgeber bestehenden Arbeitsverhältnis, der Verpflichtung zur Arbeit, nicht bzw. nur unbefriedigend nachkommt. Typische Verstöße gegen diese Hauptpflicht sind z.B.:

     

    • verspätete Arbeitsaufnahme
    • Überziehen von Pausen
    • Fehlerhaftes Arbeiten
    • Arbeitsbummelei
    • Nichtbefolgen von Arbeitsanweisungen


    Aber auch der Verstoß gegen Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis berechtigt zum Auspruch einer Abmahnung. In diesen Bereich gehört z.B. das Fehlverhalten eines Mitarbeiters, der sich nicht rechtzeitig, also vor Dienstantritt, krank meldet oder der seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig, also z.B. nach Ablauf von drei Tagen (so § 11 MTV Verkehrsgewerbe Nds.), vorlegt. Wird wegen eines Verstoßes gegen derartige Nebenpflichten abgemahnt, so kann allerdings nicht gleich bei einem erneuten Verstoß gekündigt werden. Vielmehr müssen mehrere Verstöße gegen diese Nebenpflichten vorliegen, die entweder alle einzeln abgemahnt werden oder in einer "Sammelabmahnung" aufgeführt werden können, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann.

    Adresse

    1. Versehen Sie alle Ihre Unterlagen, die Sie abschicken, mit Ihrer Adresse, insbesondere
    a) Ihr Anschreiben
    b) Ihren Lebenslauf
    c) die Rückseite Ihres Fotos
    d) den Briefumschlag.

    2. Eine vollständige Adresse enthält:
    a) Ihren Familiennamen
    b) mindestens einen Vornamen (Rufname)
    c) Straße und Hausnummer
    d) Postleitzahl und Wohnort

    3. Kürzen Sie Ihren Vornamen nicht ab, damit man sofort erkennt, ob Sie ein Mann oder eine Frau sind.

    4. Ihr Postfach (so Sie über eines verfügen) sollten Sie nur in Verbindung mit Ihrer Straße angeben. Um eine unseriöse Wirkung zu verhindern, vermeiden Sie unbedingt, "postlagernd" um Antwort zu bitten!

    5. Geben Sie auf Ihrem Anschreiben unbedingt Ihre Telefonnummer inklusive Vorwahl an.

    6. Adresse unbedingt deutlich schreiben, nicht in oberflächlicher Schmierschrift.

    Anforderungsprofil

    Im Anforderungsprofil einer Stelle ist festgelegt, welche geistigen, körperlichen und fachlichen Anforderungen gegeben sind.

    Zur Konkretisierung der Anforderungen beantworten Sie sich folgende Fragen:

    Anforderungsbereich

    Fragestellungen

    Art und Anzahl der Aufgaben

    Ist eine spezielle Ausbildung erforderlich? Welche Wissensgebiete müssen beherrscht werden?

    Komplexität der Tätigkeiten

    Sind zur Lösung Kreativität, Eigeninitiative, Fachwissen, Allgemeinwissen etc. erforderlich?

    Beziehungen zu internen und externen Stellen

    Welche Anzahl und Art der Kontakte existieren, welche Bedeutung für die Position stellen sie dar, welches Konfliktpotential besteht?

    Eigenverantwortlichkeit

    Wie ausgeprägt sind Handlungs-, Tätigkeits- und Kontrollspielraum für die Stelle? Sind Sonderregeln vorgesehen?

    Körperliche und geistige Belastung

    Welche körperliche und geistige Belastung bringt die Stelle mit sich?

    Art und Umfang der Entscheidungskompetenz

    Welche Entscheidungskompetenzen und Vollmachten sind vorgesehen?

    Leistungsbefugnisse

    Sind Weisungsbefugnisse und Führungskompetenzen mit der Position verbunden?

    Anschreiben

    Oben auf der gesamten Bewerbungsmappe liegend, kommt dem Anschreiben eine ganz besondere Bedeutung zu: Wie eine Visitenkarte oder eine Arbeitsprobe ist das Anschreiben ganz ausschlaggebend für den ersten Eindruck!

    Um eine erste Vorauswahl zu treffen, wird von Personalentscheidern zunächst ein Blick auf das Anschreiben geworfen. Hiermit verbunden ist gleich die erste Regel: In der Kürze liegt die Würze! Aus diesem Grund sollte man sich mindestens ebensoviel Gedanken zum Anschreiben machen, wie zum Rest der Bewerbung.

    Ungefährer Richtwert für ein Anschreiben sind sechs bis acht Sätze. Auf keinen Fall sollte ein Anschreiben mehr als eine Seite umfassen.

    Die Floskel "Sehr geehrte Damen und Herren" zeugt davon, dass sich ein Bewerber nicht intensiv (oder gar nicht!) damit auseinander gesetzt hat, an wen die Bewerbung zu richten ist. Ganz böser Fauxpas, wenn in einer Stellenanzeige ein Ansprechpartner genannt wird! Um diesen groben Fehler zu vermeiden, sollten Anzeigen genau gelesen werden; wird kein Ansprechpartner genannt, hilft ein Anruf im Unternehmen, der gleichzeitig eine erste Brücke schlägt und als Aufhänger im Anschreiben genutzt werden kann.

    Das A&O beim Anschreiben ist der gelungene Einstieg: Gleich mit dem ersten Satz muss der Leser neugierig gemacht und zum Weiterlesen animiert werden. Und dies unter der Berücksichtigung, dass Leser gewöhnlich ungeduldig sind. Ein Einstieg á la "Hiermit bewerbe ich mich..." zaubert heutzutage keinem Personalentscheider ein Lächeln auf die Lippen. Ein formelhaftes, standardisiertes Anschreiben motiviert nicht weiterzulesen.

    Was also tun? Man wird "persönlich"! Man nimmt das telefonische Informationsgespräch als Aufhänger, die Auskünfte, die die Homepage bietet, einen jüngst gelesenen Fachartikel o.ä. und die erste Hürde ist genommen.

    Im Folgenden, "quasi im Hauptteil", sollten Fragen wie "Warum bewerbe ich mich?", "Warum gerade ich (Qualifikationen, Qualitäten)?" und "Wo stehe ich beruflich jetzt, wo möchte ich hin?" beantwortet werden.

    Auch bei der Schlussformulierung sollte man Phrasen vermeiden, sondern einen einfachen und verbindlichen Abschluss finden, in dem man zum Ausdruck bringt, dass ein persönliches Gespräch der folgerichtige nächste Schritt ist.

    Jetzt fragen Sie sich sicher: Und dies alles in sechs Sätzen, die maximal eine Seite ausmachen? Ja! Dies ist die Herausforderung, die ein gelungenes Anschreiben stellt!

    Viel Erfolg!

     

    Arbeitsamt

    Bei Ihrer Stellensuche können Sie auch das Arbeitsamt einschalten, dessen Prospektmaterial Sie auf weitere Ideen bringen kann (Umschulung, Fort- oder Weiterbildung, Teilzeitarbeit). Auch die vom Arbeitsamt bereitgehaltenen Berufsbilder enthalten wichtige Informationen, die Ihnen eine realistische Bewerbung ermöglichen. Wenn Sie arbeitslos sind, erhalten Sie vom Arbeitsamt einen "Vermittlungsgutschein" mit Hilfe dessen Sie private Personalvermittler für die Stellensuche einschalten können.

    Beim Arbeitsamt können Sie Ihre Bewerbung auch deponieren und werden informiert, wenn sich ein Unternehmen für Sie interessiert. Sie können sich damit einverstanden erklären, dass Ihre Bewerbung vervielfältigt werden darf, können dann aber nicht mehr absolute Vertraulichkeit erwarten, jedoch ohne weiteres Sperrvermerke angeben. Achten Sie unbedingt auf die Aktualität Ihrer Bewerbung: Neue Einkommenszahlen, neue Kündigungsfristen, neues Foto, Beschäftigungsdauer in der letzten oder jetzigen Stelle, neue Qualifikationen etc.

    Das Formblatt und die Form Ihrer Arbeitsamt-Bewerbung sollten Sie allerdings auf keinen Fall für eigene Aktionen verwenden: Personalleiter und -berater wissen, wie eine Bewerbung vom Arbeitsamt aussieht. Bedenken Sie immer wieder, dass Ihre persönliche Bewerbung individuell auszusehen hat.

    Arbeitsproben

    Wenn Sie sich für die Beigabe von Arbeitsproben entscheiden, sollten Sie folgende Hinweise beachten:

    1. Berücksichtigen Sie für den Versand und für die Gestaltung Ihrer Bewerbungsmappe Gewicht (Porto!) und Formate. Verkleinern Sie Fotos, Zeichnungen usw. auf DIN A4. Größere Mappen oder dreidimensionale Muster sollten Sie höchstens zum Vorstellungsgespräch mitbringen.

    2. Grundsätzlich gilt: Möglichst wenig Arbeitsproben beigeben. Weisen Sie im Lebenslauf an geeigneter Stelle auf Arbeitsproben hin, die Sie auf Wunsch vorlegen können.

    3. Ihre Doktor- oder Diplomarbeit sollten Sie ebensowenig mitsenden wie dicke Fachzeitschriften, in denen Sie Artikel veröffentlicht haben. Fügen Sie Ihrer Bewerbung Kopien Ihrer Veröffentlichungen bei, aber allerhöchstens 4-5 Seiten.

    4. Achten Sie darauf, daß Ihre Arbeitsproben nicht improvisiert wirken, sondern sammeln Sie sie über eine längere Zeit in einer Mappe.

    5. Drängen Sie während des Vorstellungsgesprächs Ihre Arbeitsproben nicht auf!

    Arbeitsvertrag

    Achten Sie darauf, dass die folgenden Ausführungen im Arbeitsvertrag schriftlich niedergelegt sind:

    1) Name und Anschrift der Vertragsparteien
    2) Eintrittstermin und - bei befristeten Arbeitsverhältnissen - präzise Angaben über den Zeitraum der Anstellung
    3) Arbeitsort oder die Feststellung, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann
    4) Genaue Berufsbezeichnung sowie Kurzbeschreibung der von Ihnen zu leistenden Tätigkeiten
    5) Arbeitszeit
    6) Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts sowie eine Auflistung aller Sonderzahlungen
    7) Urlaubsregelung
    8) Probezeit (üblich sind 6 Monate) und Kündigungsfristen
    9) Allgemeine Hinweise zu Tarif-, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die sich auf das Arbeitsverhältnis beziehen
    10) Bei Auslandstätigkeiten: Dauer des Aufenthaltes, Angabe der Währung, in der das Arbeitsentgelt ausbezahlt wird, sowie Bedingungen für die Rückkehr (Wiedereinstieg nach Ablauf der Auslandstätigkeit)
    11) Sonderregelungen: Dies sind zum Beispiel zusätzliche Urlaubstage, Vergütung von Überstunden und Sonderzahlungen.

    Wichtig: Sofern die einzelnen Abmachungen nicht schriftlich und ganz konkret im Arbeitsvertrag festgehalten sind, können sich später an deren Auslegung Konflikte entzünden. Mündliche Vereinbarungen können im Konfliktfall nachträglich kaum nachgewiesen werden.

    Falls keine Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Regelungen. Holen Sie sich in jedem Falle Informationen ein (z. B. über Berufsverbände, Gewerkschaften, Arbeitsämter, aber auch bei Personalberatungen & -vermittlern).

    Arbeitszeugnis

    Wichtig, auch für Ihren weiteren beruflichen Werdegang, ist:

    Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Während ein einfaches Zeugnis nur Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung enthält, führt ein qualifiziertes Zeugnis den ausführlichen Nachweis über erbrachte Leistungen sowie die Beurteilung Ihres Verhaltens, kurz: alle wesentlichen Angaben für Ihre Gesamtbeurteilung, die der Wahrheit entsprechen und von verständigem Wohlwollen Ihres Arbeitgebers getragen sein müssen und Ihr Fortkommen nicht unnötig erschweren dürfen.

    Ein solches qualifiziertes Zeugnis müssen Sie beim Ausscheiden ausdrücklich verlangen: ein einfaches Zeugnis ruft bei Ihrem künftigen Arbeitgeber große Skepsis hervor. Aus dem Briefkopf oder Firmenstempel müssen Name und Anschrift des Ausstellers eindeutig hervorgehen, und es muss die eigenhändige Unterschrift Ihres Arbeitgebers oder Vorgesetzten tragen.

    Als Faustregel gilt: Je persönlicher und individueller das Zeugnis verfasst ist, desto besser. Ein Schlusssatz, der das tiefe Bedauern des Arbeitgebers über Ihr Ausscheiden zum Ausdruck bringt, ist von besonderem Wert.

    Achten Sie auf folgenden Angaben:

    1. Allgemeines:

    Art des Zeugnisses (z.B. Zwischenzeugnis; Qualifizierendes Zeugnis); persönliche Daten (Vorname, Name, akademischer Titel); nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitnehmers: Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort; genaue Berufsbezeichnung: Dauer der Beschäftigung; Ausstellungsort und -datum; handschriftliche Unterschrift

    2. Angaben zu Arbeitsplatz, Aufgaben, Tätigkeitsfeldern und Laufbahn des Arbeitnehmers:

    Beschreibung aller Aufgaben und Veränderungen des Aufgabengebiets und des Arbeitsplatzes; Darstellung der persönlichen Entwicklung oder Laufbahn mit Angabe der errungenen Positionen innerhalb der Betriebshierarchie; genaue Aufgabenbeschreibung, Kennzeichnung und Charakterisierung der Sonderaufgaben und der konkreten Erfolge; Hervorhebung aller besonderen Kenntnisse, die sich der Arbeitnehmer angeeignet hat und die über das eigentliche Arbeitsgebiet hinausreichen

    3. Qualitative und quantitative Leistungsbeurteilung:

    Einschätzung der Arbeitsleistung mit Herausstellung der positiven Eigenschaften des Arbeitnehmers; Beurteilung seines persönlichen Engagements und der Weiterbildungsinitiativen, der Lernfähigkeit und Qualifizierungsbereitschaft sowie der Urteils- und Entscheidungsfähigkeit; Bewertung seiner Vertrauenswürdigkeit und Loyalität sowie seines Verhaltens gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten; bei Führungskräften: Führungsfähigkeit, Führungsverhalten und auch hier: Urteils- und Entscheidungsfähigkeit; Begründung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ( wichtig: Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, darf der Kündigungsgrund nur im Falle von wirtschaftlichen Gründen [Strukturveränderungen, Rationalisierungsmaßnahmen etc.] genannt werden!)

    4. Gesamtbeurteilung und wohlwollender Abschluss (s. Benotung).

    5. In keinem Zeugnis fehlen sollte die abschließende Gesamtbeurteilung (s. Benotung).

    Achten Sie unbedingt darauf, dass in Ihrem Zeugnis keine wichtigen Aufgabenbereiche und deren qualifizierte Bewertung fehlen. Es empfiehlt sich, für die Beurteilung Ihres Zeugnisses professionelle Hilfe wie Betriebsrat oder Sozialberatung in Anspruch zu nehmen. Bedenken Sie, dass von Ihrem Zeugnis die Beurteilung Ihrer Fähigkeiten bei allen Ihren Bewerbungen entscheidend mit abhängt. Ergeben sich die geringsten Zweifel, dass das Zeugnis für Ihr weiteres Fortkommen hilfreich ist, fechten Sie es unbedingt an.

    Assessment Center

    Assessment kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie "Feststellung", "Abschätzung", "Bewertung". Das Assessment Center, manchmal auch Auswahltag oder Personalentwicklungs-Seminar genannt, ist eine Kombination aus verschiedenen Tests, Planspielen und Gesprächen. Vertreter des Unternehmens prüfen und begutachten die Bewerber ein bis drei Tage lang- in Gruppen und Einzelübungen.

    Die Zahl der Unternehmen, die dieses Verfahren anwendet, schwankt. Mal ist von 150 deutschen Großfirmen die Rede, andere sprechen von weitaus mehr. Das liegt daran, dass die klassische Form des Assessment Centers immer mehr in den Hintergrund tritt und individuellere Formen entwickelt werden. Je nachdem, welche Qualifikationen die Unternehmen verlangt. Ein Einzel-Assessment etwa entspricht im Prinzip dem Assessment Center, aber jeder Kandidat wird einzeln getestet. Aus Diskretionsgründen setzen es die Personalchefs meist bei Führungskräften ein. Immer mehr Unternehmen organisieren Potential-Assessments für ihre Mitarbeiter, um hausintern die Kompetenzen der Angestellten zu überprüfen und richtig einzusetzen.

    Ein Assessment Center besteht aus mehreren Aufgaben. Je nach Länge der Veranstaltung sind es meistens drei bis acht verschiedene Tests, in denen ganz unterschiedliche Anforderungen an die Bewerber gestellt werden. Mal heißt es "jeder gegen jeden", mal müssen Aufgaben in Teamarbeit bewältigt werden. Klassische Aufgaben sind Präsentationen, Rollenspiele, Gruppendiskussionen, Postkorb-Übung, Persönlichkeitstests oder auch Fallstudien.