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    Recruiting Days 2012
    Arbeiten auf den Kanaren

    Bewerbungs-ABC

    Bei Fragen zum Thema Bewerbungen geben Sie einen Suchbegriff in das Eingabefeld oder wählen Sie Ihr Thema per Mausklick auf den entsprechenden Begriff aus. Sie erhalten detaillierte Informationen zu dem gewünschten Thema.

    B

    Benotung

    Wichtig für Ihr berufliches Fortkommen sind vor allem Benotungen, weil Sie Ihre Fähigkeiten und Qualifikationen objektivieren. Insbesondere in Arbeitszeugnissen, Zertifikaten und Leistungsbeurteilungen vollzieht sich eine Benotung jedoch nicht direkt, sondern indirekt: in Formulierungen, Adjektiven, Herausstellungen oder Auslassungen.

    Achten Sie in solchen Fällen deshalb auf folgende Hinweise:


    1) Obwohl einige Firmen dazu übergehen, von den üblichen Standardformeln abzusehen, gelten folgende gebräuchlichen Formulierungen: stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = sehr gut; stets zu unserer vollen Zufriedenheit = gut; stets zu unserer Zufriedenheit = befriedigend; zu unserer Zufriedenheit = ausreichend; im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit = mangelhaft; hat sich bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit zu erledigen = ungenügend

    2) Daneben gibt es eine Vielzahl verschlüsselter Formulierungen, die nur im Zusammenhang interpretiert werden können. Beispielsweise ist der Ausdruck "ordnungsgemäß" für die Arbeit eines Buchhalters sehr positiv, vermittelt jedoch in anderem Zusammenhang, dass Sie bürokratisch und ohne Eigeninitiative gearbeitet haben. Erfolglosigkeit wird signalisiert durch Formulierungen wie "sich bemüht zeigen" oder "Gelegenheit zu haben, bestimmte Aufgaben zu erfüllen". Abwertend ist auch, wenn im Zeugnis nur Ihre Aufgaben, vielleicht noch Ihr Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten beschrieben wird, Ihre Leistungen aber mit keinem Wort erwähnt werden. Das gilt auch für das Weglassen von Beurteilungen, die bei bestimmten Berufen erwartet werden, insbesondere von Kennzeichnungen wie "zuverlässig", "loyal", "entscheidungsstark", "belastbar" und von Steigerungsformen wie "sehr", "äußerst", "überaus" usw.

    3) Diffizil ist es mit der Kennzeichnung "ehrlich". Grundsätzlich steht sie auf einer Stufe wie Zuverlässigkeit oder Loyalität. Aber: Ist sie die einzige Beurteilung an einer Stelle, wo man beispielsweise auch weitere erwarten würde, oder steht sie in einem Zusammenhang, wo Ehrlichkeit nicht noch explizit herauszustellen ist, dann kann sie das Gegenteil, nämlich Unehrlichkeit signalisieren. Gleiches gilt auch für andere Selbstverständlichkeiten wie Pünktlichkeit, Ordentlichkeit oder Disziplin.

    4) Ihre Beurteilung nützt Ihnen umso besser, je mehr relevante Schlüsselwörter wie

    "schwierige Arbeiten", "Verantwortung", " Initiative", "Erfahrungen", "Sinn für das Wesentliche" u. ä. im Text enthalten sind. Ebenso wichtig, weil persönlich, sind: ausdrückliches Bedauern über den Verlust eines qualifizierten Mitarbeiters, herzlichster Dank für die geleistete Arbeit, die besten Wünsche für die Zukunft und den weiteren beruflichen Werdegang.

    Zum Schluss noch ein Ratschlag: Da Sie in Ihrem Anschreiben und Ihrem Lebenslauf in Form von Selbsteinschätzungen Ihrerseits Benotungen Ihrer Leistungen vornehmen, empfiehlt es sich, die hier (und in Ratgebern) genannten Formulierungen zu nutzen!

    Berufsausbildung

    Da eine abgeschlossene Lehre - wie ein abgeschlossenes Studium auch - eine abgeschlossene Berufsausbildung darstellt, wird sie von Unternehmen aller Größe und aller Branchen nach wie vor geschätzt.

    Allerdings hängt die Wertschätzung einer bestimmten Ausbildung von verschiedenen Faktoren ab. So erleichtert eine kaufmännische Lehre zwar das Studium der Wirtschaftswissenschaften und vermittelt Kenntnisse, die man im Falle selbständiger Tätigkeit verwerten kann.

    Einige Branchen, insbesondere die Hotellerie, Banken, Versicherungen und Handel, legen einen besonderen Wert auf eine abgeschlossene Lehre.

    Für die Hotellerie und Gastronomie sind die gängigsten Ausbildungsberufe: Hotelfachfrau/-mann, Restaurantfachfrau/-mann, Köchin/Koch....

    Betriebsrat

    Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Beschäftigten bei Einstellungen in Lohn und Gehaltsfragen sowie bei Kündigungen und vielen weiteren Themenbereichen vor der Willkür des Arbeitgebers zu schützen. Arbeitsbedingungen sind mit dem Betriebsrat so zu gestalten, dass sie die Bedingungen aus Recht und Gesetz sowie nach den Tarifverträgen erfüllen.

    Der Betriebsrat sitzt zum Beispiel mit im Boot, wenn es darum geht:

    .... Verschlechterungen der Situation der Beschäftigten abzuwehren. Der Betriebsrat kann bei Versetzung, Abmahnung, Kündigung usw. etwas für die Belegschaft tun. Der Betriebsrat bestimmt u. a. bei Ein- und Umgruppierungen, bei Lohn- und Gehalt, bei der Festlegung von Leistungslohn und -gehalt, bei der Zahlung von Zulagen und der Vergütung von Überstunden mit. Der Betriebsrat hat auch darüber zu wachen, daß die Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Der Betriebsrat kann Maßnahmen, die der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber beantragen. Er hat auch die Aufgabe, die Belange besonders schutzbedürftiger Personen (z.B. Schwerbehinderte), der Jugendlichen, der älteren Arbeitnehmer und der ausländischen Arbeitnehmer beim Arbeitgeber zu vertreten. Er kann die Regelung der Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber festlegen. Der Betriebsrat kann bei der Urlaubsplanung mitbestimmen. Der Betriebsrat hat auch ausdrücklich Gleichberechtigung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg zu fördern.

    Bewerbung

    Sie wollen einen Beruf? Oder möchten sich verändern? Sie sind unzufrieden mit Ihrer derzeit ausgeübten Tätigkeit? Oder Ihr Arbeitgeber, Ihre Kolleginnen und Kollegen äußern sich kritisch über Ihre Arbeit, und Sie fühlen sich fehl am Platz, weil Ihre Fähigkeiten falsch eingeschätzt werden?

    Dies ist der Zeitpunkt, an dem Sie über eine Bewerbung nicht nur nachdenken, sondern den Wunsch haben, sie erfolgreich umzusetzen. Hierbei ist von entscheidender Bedeutung, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu tun:

    1) sich selbst zu erkennen und seinen Standort zu bestimmen (Selbstanalyse)
    2) den richtigen Beruf zu finden (Berufswahl)
    3) sich selbstbewusst und motiviert zu bewerben (schriftliche Bewerbung)
    4) die Wartezeit auf Antwort sinnvoll zu nutzen (Nachfassen / Bewerbungsunterlagen überarbeiten)
    5) seine Persönlichkeit selbstbewusst und sicher zu präsentieren (Einladung / Bewerbungs- oder Vorstellungsgespräch)
    6) an der vertraglichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses mitzuwirken. (Arbeitsvertrag).

    Damit sind die Phasen Ihrer Bewerbung bereits grob umrissen.

    Bewerbungsunterlagen

    Ihre Bewerbungsmappe ist Ihre Visitenkarte.

    Beizufügen sind:

    1) Lebenslauf und Lichtbild (entweder: Lebenslauf mit Lichtbild; oder: Deckblatt mit Lichtbild und eventuell der Überschrift "Dokumente", Lebenslauf)

    2) Zeugnisse: Schulabschlusszeugnis, Hochschulabschlusszeugnis (falls das Studium nicht beendet wurde: Vordiplom- oder Zwischenprüfungszeugnis), Zeugnisse aus der Berufspraxis und/oder der beruflichen und/oder persönlichen Weiterbildung)

    3) Fakultativ: Arbeitsproben

    Umfangreichen Bewerbungsunterlagen stellen Sie eine Inhaltsübersicht voran (in diesem Falle sollten Sie das Lichtbild auf ein Deckblatt kleben, dem die Inhaltsübersicht und dann der Lebenslauf folgt). Referenzen und Handschriftenproben fügen Sie nur bei ausdrücklicher Anforderung bei.

    Im Anschreiben weisen Sie mit einer plausiblen Erklärung auf eventuelles Fehlen wichtiger Unterlagen hin (z. B. mit dem Hinweis: "Ein Zeugnis/Zertifikat wurde nicht erteilt"). Wichtig: das Anschreiben nie in die Bewerbungsmappe einheften!

    Alle diese Unterlagen legen Sie ungeheftet und ungelocht und nicht in Klarsichthüllen eingesteckt in einem Din-A4-Klipphefter ab. Der Hefter sollte eine dezente Farbe haben seine Vorderseite sollte durchsichtig sein. Achten Sie darauf, dass man Ihren Unterlagen ansieht, dass sie zum ersten Mal zum Einsatz kamen. Zum Postversand verwenden Sie deshalb weiße B4-Versandtüten mit pappverstärktem Rücken.

    Wichtig: unbedingt ausreichend frankieren. Verwenden Sie Sondermarken. Das erfreut Briefmarkensammler, die es zahlreicher gibt, als Sie glauben, und auf die Ihre Post schon deshalb einen positiven Eindruck macht. Da es Sondermarken nur am Postschalter gibt, merkt man darüber hinaus schon an der Gestaltung des Briefumschlags, daß Sie für eine sichere Zustellung Sorge getragen haben.

    Personalchefs wissen: Eine aussagekräftige Bewerbung braucht Zeit. Angemessen ist eine Frist von 5-10 Tagen nach Erhalt oder Kenntnis des Stellenangebots, bei vorherigem Telefonat (Stellenanfrage) 3-7 Tage. Wenn Sie sicher sind, dass sich für die ausgeschriebene Stelle eine Vielzahl von Bewerbern interessieren, können Sie Ihre Unterlagen mit einer plausiblen Begründung auch noch nach 14 Tagen einreichen - bei großen Internet-Stellenmärkten können Sie davon ausgehen, dass die Stellenangebote während der gesamten Bewerbungsphase online sind. Plausible Begründungen sind z. B. verspätete Kenntnis, längere berufliche Abwesenheit, Auslandsaufenthalt (etwa ein Fortbildungskursus) Urlaub.