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Fort- und Weiterbildung
Fort- und Weiterbildungs-ABC
Wer rastet, der rostet. Wir unterstützen Sie auf den Weg nach oben und bieten Ihnen ausführliche Informationen rund um das Thema Fort- und Weiterbildung.
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Fachwirt im Gastgewerbe (IHK)
Der "Fachwirt/-in im Gastgewerbe" ist kaufmännische Führungskraft und gleichzeitig Branchenspezialist/-in in Hotel- und Gaststättenbetrieben, innerhalb der Systemgastronomie sowie bei Gemeinschaftsverpflegern bzw. Caterern.
Der Lehrgang gliedert sich in zwei aufeinanderaufbauende Teile: Ein großer Teil der Qualifikationsanforderungen im Dienstleistungssektor sind identisch, daher wurde ein handlungsfeldübergreifender Teil entwickelt. Dieser schließt mit einer Prüfung vor der IHK ab. Auf die spezifischen Anforderungen der Unternehmen im Gastgewerbe wurde der handlungsfeldspezifische Teil "Fachwirt/-in im Gastgewerbe" entwickelt, der ebenfalls mit einer Prüfung vor der IHK abschließt.
Inhalte des handlungsfeldübergreifenden Teils:
- Arbeitsmethodik (Darstellungs- und Gliederungstechniken; Methoden der Problemanalyse und Entscheidungsfindung; Grundlagen der Sprech- und Redetechnik; Neue Medien u.a.)
- Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft, Recht und Steuern (Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft; Rechtsform der Unternehmung, Marktformen; Wirtschaftspolitik; Recht; BGB Allgemeiner Teil; BGB Schuldrecht; Steuern; Grundbegriffe des Steuerrechts¸ Steuerpflicht u.a.)
- Unternehmensführung, Controlling und Rechnungswesen (Unternehmensführung; Zielarten; Strategische Planung; Organisation; Leitungsstrukturen; Organisationsformen; Führung; Ziele und Grundsätze der Delegation; Controlling; Qualitäts- Controlling; Rechnungswesen; Gesetzliche Grundlagen des HR, GoB; Bilanz u.a.)
- Personalwirtschaft, Informationsmanagement und Kommunikation (Personalwirtschaft; Personalpolitik; Informationsmanagement; Grundbegriffe der EDV; Kommunikation; Präsentationstechnik; Organisation und Präsentation u.a.)
Inhalte des handlungsfeldspezifischen Teils:
- Gästeorientierung und Marketing (Gäste gewinnen, betreuen und zufrieden stellen, Marketing gezielt anwenden und auswerten können )
- Branchenbezogenes Management (Mitarbeiter führen und deren Potenzial fördern, Warenwirtschaftssysteme effizient einsetzen, Qualitätsmanagement aufgabenorientiert anwenden, Planen, Organisieren und Durchführen von Veranstaltungen, Mit Dienstleitungsanbietern, Institutionen der Organisationen zusammenarbeiten)
- Branchenbezogenes Recht (Branchenspezifische Rechtsvorschriften berücksichtigen, Verträge im Gastgewerbe kennen und abschließen können
- Branchenbezogene Steuern, Abgaben und Versicherungen kennen)
- Gastronomische Angebotsformen (Hotel- und Gaststättenbetriebe, Systemgastronomie, Gemeinschaftsverpflegung / Catering)
Der Beginn und die entsprechende Dauer variieren von IHK zu IHK, daher empfiehlt es sich, sich bei der ortsansässigen Handelskammer zu informieren. Die Lehrgänge umfassen ca. 240 bzw. 350 Unterrichtsstunden und finden meistens an 1-2 Tagen (auch Wochenende) in den Morgen- oder Abendstunden statt.
Fachwirt/in für Messe-,Tagungs-u. Kongresswirt.
Der Messe-, Tagungs- und Kongressmarkt ist ein verhältnismäßig stark wachsender, internationaler moderner Dienstleistungsbereich, der in einem sich entwickelnden globalen Markt eine zentrale wirtschaftliche und kommunikative Stellung inne hat. An Beschäftigte in diesem Bereich werden hohe Ansprüche der Dienstleistungsprofessionalität gestellt.
Fachrichtungsübergreifender Teil
- Arbeitsmethodik (Protokoll- und Berichtstechniken; Darstellungs- und Gliederungstechniken; Methoden der Problemanalyse und Entscheidungsfindung; Grundlagen der Sprech- und Redetechnik; Neue Medien u.a.)
- Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft, Recht und Steuern (Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft; Rechtsform der Unternehmung, Marktformen; Wirtschaftspolitik; Recht; BGB Allgemeiner Teil; BGB Schuldrecht; Steuern, Steuerpflicht u.a.)
- Unternehmensführung, Controlling und Rechnungswesen (Unternehmensführung; Zielarten; Strategische Planung; Organisation; Leitungsstrukturen; Organisationsformen; Führung; Ziele und Grundsätze der Delegation; Controlling; Qualitäts- Controlling; Rechnungswesen; Gesetzliche Grundlagen des HR, GoB; Bilanz u.a.)
- Personalwirtschaft, Informationsmanagement und Kommunikation (Personalwirtschaft; Personalpolitik; Informationsmanagement; Grundbegriffe der EDV; Kommunikation; Präsentationstechnik; Organisation und Präsentation u.a.)
Fachrichtungsspezifischer Teil (300 Ustd.)
- Branchenbezogenes Management (Planung und Organisation; Führungs- und Managementtechniken; Planungs- und Steuerungstechniken; Wertanalyse; Statistiken als unternehmenspolitisches Instrument; Controlling u.a.)
- Märkte und Marketing (Veranstaltungsziele, -arten, und formen; Märkte der Tagungs-, Kongresswirtschaft; Veranstaltungsstätten; Verbände, Organisationen, Institutionen, der Tagungs-, Kongresswirtschaft; Zielgruppen: Veranstalter, Aussteller, Teilnehmer und Besucher; Beschaffungsmarketing und Dienstleister; Produktpolitik und Preispolitik; Vertriebs- und Kommunikationspolitik u.a.)
- Planung und Durchführung von Veranstaltungen (Organisation und Durchführung von Messen, Tagungen und Kongressen einschließlich Seminaren, Ausstellungen und Events; Planung; Programm; Budgetierung / Finanzierung / Abrechnung u.a.)
- Informations-, Kommunikations- und Veranstaltungstechniken (Ziele und Einsatzmöglichkeiten der EDV; Anwendersoftware; Entwicklung eines branchenbezogenen Anforderungsprofils; Kommunikationsnetze; Multimedia- Technik; Veranstaltertechnik; Präsentations- und Kreativitätstechniken u.a.)
Der Beginn und die entsprechende Dauer variieren von IHK zu IHK, daher empfiehlt es sich, sich bei der ortsansässigen Handelskammer zu informieren. Die Lehrgänge umfassen ca. 240 bzw. 300 Unterrichtsstunden und finden meistens an 1-2 Tagen (auch Wochenende) in den Morgen- oder Abendstunden statt.
FHG-Modell
Der Verein "Förderer der Hotellerie und Gastronomie" (FHG), eine Vereinigung von Spitzenhotels und Gourmetrestaurants, bietet eine Ausbildung zur Köchin / Koch oder zur Restaurantfachfrau / Restaurantfachmann an, die mit der Zusatzqualifikation "Küchen- und Servicemanagement" abschließt. Danach ist eine Weiterbildung an der Berufsakademie Ravensburg zum / zur Dipl. Betriebswirt/in (BA) möglich.
Nähere Informationen gibt es bei der FHG-Geschäftsstelle im Hotel Bareiss, Frau Uta Schlagenhauf, Tel. 07442/47-0 und unter www.fhg-ev.de.
Fort- und Weiterbildung
Die Worte Fort- und Weiterbildung werden oftmals synonym verwandt, was im Grunde jedoch nicht richtig ist. In Gesetzen wird nur zwischen Aus- und Weiterbildung unterschieden. "Weiterbildung" ist dann der Oberbegriff für "Fortbildung" und "Umschulung".
Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifikation von Mitarbeitern am vorhandenen Arbeitsplatz zählen zur Fortbildung. Zur Weiterbildung hingegen zählen Förderungsmaßnahmen, die der Vermittlung neuer Fachkenntnisse, der Entwicklung der Persönlichkeit sowie der Schulung von Führungskräften und des Führungsnachwuchses dienen.
Fortbildungsvertrag
Unterstützt ein Unternehmen seine Mitarbeiter bei Fortbildungsvorhaben, wird oftmals ein Fortbildungsvertrag geschlossen.
Hierin wird geregelt, wer die Kosten für die Fortbildung & Reisekosten trägt, wie oft der Mitarbeiter für Fortbildungsmaßnahmen freigestellt wird (entgeltlich oder unentgeltlich), ob für den Mitarbeiter Erstattungen anfallen, sollte er vor Ablauf einer bestimmten Zeit aus dem Unternehmen ausscheiden und, und, und.
Aussehen könnte ein solcher Vertrag z.B. so:
Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsverpflichtung
Zwischen der Firma ... und Herrn/Frau... wird folgender Fortbildungsvertrag abgeschlossen:
§ 1 Art der Fortbildung
1. Der Arbeitnehmer nimmt vom ... bis ... an einem Fortbildungskurs für ... teil.
2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Teilnahme auf eigenen Wunsch des Arbeitnehmers im Interesse seiner beruflichen Fort- und Weiterbildung erfolgt.
§ 2 Vergütung und Lehrgangskosten
1. Die Firma wird den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freistellen. Die Vergütung wird entsprechend dem Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate berechnet.
2. Die Lehrgangskosten, bestehend aus Unterrichtsgebühr, Übernachtungs- und Tagungskosten sowie An- und Abreisekosten übernimmt die Firma ganz/zur Hälfte/in Höhe von EUR . Die Erstattung erfolgt nur gegen Beleg. Ein Kostenerstattungsanspruch besteht nicht, soweit das Arbeitsamt oder ein sonstiger Sozialversicherungsträger Kosten übernimmt.
§ 3 Rückzahlungsverpflichtung
1. Hat die Firma unter Fortzahlung der Bezüge die vollen Lehrgangskosten übernommen, so ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung der Bezüge und der Lehrgangskosten verpflichtet, wenn er das Arbeitsverhältnis kündigt oder wenn es seitens der Firma aus einem vom Arbeitnehmer zu vertretenden Grund gekündigt wird. Für je 1 Monat der Beschäftigung nach dem Ende des Lehrgangs werden 1/36 des gesamten Rückzahlungsbetrages erlassen.
2. Der Rückzahlungsbetrag ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in voller Höhe fällig. Er kann gegen pfändbare Restansprüche des Arbeitnehmers aufgerechnet werden.
(Ort, Datum, Unterschriften)
