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A

Arbeitslosen-versicherung

Die "Arbeitslosenversicherung" ist ein eigenständiger Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung. Gesetzliche Grundlage ist das III. Buch im SGB - Arbeitsförderung. Der hergebrachte Begriff "Arbeitslosenversicherung" wird gesetzestechnisch nicht mehr verwendet.


Aufgaben der "Arbeitslosenversicherung" sind aktive Arbeitsplatzförderung, Zahlung von Leistungen an Arbeitslose sowie Winterbauförderung.
Die Bundesanstalt für Arbeit, mit Sitz in Nürnberg, ist Träger der "Arbeitslosenversicherung", die sich in Landesarbeitsämter und regionale Arbeitsämter untergliedert.

Auch im Jahr 2003 beträgt der Beitragssatz 6,5 %. Verschiedene Beitragssätze wie in der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der Arbeitsförderung nicht gebräuchlich.