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Gehalts ABC

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A

Ausbildungsbeihilfe

Das BAföG als Unterstützung bei Schulausbildung oder Studium ist bekannt. Ein vergleichbarer Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht aber auch bei Aufnahme einer beruflichen Ausbildung.

Dieses BAföG für Auszubildende wird als Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Recht der Arbeitsförderung durch die Arbeitsämter gezahlt. Daneben bestehen besondere Fördermöglichkeiten für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche und nach dem Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit.

Berufsausbildungsbeihilfe wird gezahlt bei

  • einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder
  • einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (§§ 60, 61 SGB III)

Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht grundsätzlich nur für die erstmalige Ausbildung; eine zweite Förderung ist dann möglich, wenn die Erstausbildung aus einem berechtigten Grund (z. B. Krankheit oder Nichteignung) vorzeitig beendet werden musste (§ 60 Abs. 2 SGB III).