Gehalts ABC
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Bahncard
Um Lohnnebenkosten einzusparen, können Sie Ihren Arbeitnehmern bestimmte Einnahmen zukommen lassen, für die keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsabgaben fällig werden. Das heißt, diese Leistungen können Sie Ihren Mitarbeitern auszahlen, ohne dass zusätzlich Kosten entstehen und ohne dass Ihrem Arbeitnehmer davon Lohnsteuer, Krankenkassenbeiträge etc. abgezogen werden.
So kann der Arbeitgeber die komplette Gebühr der Bahncard für Mitarbeiter mit umfangreicher Reisetätigkeit übernehmen. Dies ist auch möglich, wenn die Bahncard ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird.
Bei gemischter Nutzung der Bahncard (betrieblich und privat) muss die Ersparnis aus der Bahncardnutzung höher sein als die Bahncardgebühr.
Belegschaftsaktie
Die Vergabe von Belegschaftsaktien ist die traditionelle Methode der Mitarbeiterbeteiligung. Konzerne wie Lufthansa, Dresdner Bank, Deutsche Bank, VW, DaimlerChrysler, etc. bieten ihrer Belegschaft seit Jahrzehnten an, Aktien des eigenen Unternehmens zu Sonderkonditionen zu erwerben.
Bei Belegschaftsaktien werden Rabatte zwischen 20 % und 40 % gewährt, bis zu 154 Euro Rabatt jährlich sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Zumeist werden bestimmte Zeiträume oder Stichtage zum Verkauf der Belegschaftsaktien vorgesehen.
Auch vermögenswirksame Leistungen können in Belegschaftsaktien angelegt werden. In der Regel unterliegen die Aktien einer Sperrfrist; erst nach deren Ablauf dürfen sie verkauft werden.
Berufsbekleidung
Um Lohnnebenkosten einzusparen, können Sie Ihren Arbeitnehmern bestimmte Einnahmen zukommen lassen, für die keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsabgaben fällig werden. Das heißt, diese Leistungen können Sie Ihren Mitarbeitern auszahlen, ohne dass zusätzlich Kosten entstehen und ohne dass Ihrem Arbeitnehmer davon Lohnsteuer, Krankenkassenbeiträge etc. abgezogen werden.
So kann der Arbeitgeber die Kosten für die Stellung und Übereignung von typischer Berufskleidung übernehmen. Unter Umständen ist auch eine Barablösung für die von Mitarbeitern selbst gezahlte Berufskleidung möglich.
Betriebliche Altersvorsorge
Wer sich im Alter finanziell nicht stark einschränken will, muss sparen. Denn die gesetzliche Rente wird künftigen Generationen ihren Lebensstandard nicht mehr sichern.Arbeitnehmern bietet sich eine Alternative zur privaten Geldanlage, die sie in Betracht ziehen sollten: der Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung über ihre Firma. Das ist kostengünstig und wird steuerlich gefördert.
Seit Jahresbeginn haben Arbeitnehmer ein Recht auf "Gehaltsumwandlung". Sie können also selbst entscheiden, ob sie Teile ihres Einkommens in Altersvorsorgebeiträge umwandeln lassen, statt sie unmittelbar ausgezahlt zu bekommen. Das ging bisher auch schon, aber nur mit dem Einverständnis des Chefs.
Gehaltsumwandlung ist günstig für Arbeitnehmer. Gibt es noch einen freiwilligen Zusatzbeitrag des Arbeitgebers, spricht sowieso alles für eine betriebliche statt oder zusätzlich zu einer privaten Geldanlage. Ein großer Vorteil dieser kollektiven Sparverträge sind Sonderkonditionen, die Branchen oder große Unternehmen mit Anbietern aushandeln.
Oft fallen dann zum Beispiel keine oder nur geringe Abschlusskosten an, und auch die laufenden Verwaltungskosten sind niedriger als bei einem privaten Einzelvertrag. Beides steigert den Ertrag einer Geldanlage. Auch Arbeitgeber können profitieren.
Denn auf Altersvorsorgebeiträge werden oft keine Sozialabgaben für Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung fällig. Ein Angestellter mit einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro zahlt beispielsweise 6.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen, sein Arbeitgeber noch einmal die gleiche Summe. Würde der Mann 2.000 Euro pro Jahr sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge stecken, könnten beide Parteien jeweils 400 Euro sparen. Bedauerlicherweise läuft die Sozialabgabenfreiheit Ende 2008 aus.
Bildungsgutschein
Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 01. Januar 2003 können die Arbeitsberater und -vermittler in örtlichen Arbeitsämtern bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.
Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.Bonus
Ein Bonus kann ausbezahlt werden, wenn Mitarbeiter eine bestimmte Umsatzvorgabe erreicht. Dieser Bonus eines jeden Mitarbeiters wird in Abhängigkeit zu seinem monatlichen Umsatz berechnet.
Eine als Bonus bezeichnete Sonderzuwendung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer gehört grundsätzlich zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn, kann jedoch wie Tantiemen als sonstige Bezüge versteuert werden.
