Arbeitsrecht – Was darf ich als Angestellter und was nicht?

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Was darf man eigentlich als Angestellter und was nicht? Diese Fragen werden sich viele von euch sicher auch schon einmal gestellt haben. Häufig ist es eine Gratwanderung. Wo beginnt das Erlaubte und wo hört es auf? Hast du vielleicht auch schon einmal unbewusst eine Grenze überschritten? Wir zeigen dir heute wie du aus dem Spiel mit dem Feuer als sicherer Jongleur herausgehen kannst. Wir wollen ja schließlich nicht, dass du dir die Finger verbrennst. Daher haben wir einigen Rechtsmythen genauer auf den Zahn gefühlt.

Wie sieht es mit Nebenbeschäftigungen aus? – Darf ich generell nur für einen Arbeitgeber tätig sein?

Als Arbeitnehmer bist du berechtigt  Nebenbeschäftigungen in einem anderen Unternehmen auch ohne die Zustimmung deines Arbeitgebers wahrzunehmen. Das setzt allerdings voraus, dass in deinem geltenden Arbeits- oder Tarifvertrag nichts über die Ausübung eines Nebenjobs bestimmt ist. Außerdem dürfen sich die Arbeitszeiten zwischen Nebenjob und Hauptarbeitsstelle unter gar keinen Umständen überschneiden. Du kannst schließlich nicht an zwei Orten gleichzeitig anwesend sein. Sollte dein Chef dir ausdrücklich verbieten weitere Beschäftigungen einzugehen, hast du dieser Anweisung Folge zu leisten. Außerdem ist es untersagt, deinem Boss unlautere Konkurrenz zu machen und deine Arbeitskraft darf durch die zusätzlich angenommene Tätigkeit nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Einen völlig erschöpften Mitarbeiter mit großen Augenringen und eine mangelnden Leistungsfähigkeit kann wirklich niemand gebrauchen.

Was darf ich als Arbeitnehmer im Internet posten?

Das Internet steckt voller Gefahren, so auch für Arbeitnehmer. Es ist vollkommen unklug sich im weltweiten Netz über seinen Arbeitsplatz zu äußern. Personen, die im Internet ihr Berufsleben preis geben spielen mit dem Feuer. In deinem Arbeitsvertrag verpflichtest du dich, deinem Chef nicht zu schaden. Wie willst du das weiterhin gewährleisten, wenn du dich fröhlich im Netz über deine Arbeit austauschst? Du kennst die Menschen nicht, denen du dein Berufsleben anvertraust. In den Foren könnten sich“ schwarze Schafe“ befinden, die unschöne Kommentare schreiben. Das könnte unter Umständen schwere Konsequenzen haben, wenn dein Arbeitgeber davon Wind bekommt.

Ausgedehnte Mittagspause nicht ohne vorherige Abstimmung!

Draußen scheint die Sonne und das Wetter ist einfach nur fabelhaft. Sehnsüchtig blickt man aus dem Fenster. Was spricht gegen eine Mittagspause im Freien? Generell nichts, solange sie nicht über das Vereinbarte ausgedehnt wird. Das gute Wetter verführt schließlich zu einem längeren Aufenthalt an der frischen Luft. Ein Blick auf die Uhr offenbart dir, dass es mittlerweile 14:00 Uhr ist. Dabei wurde der Arbeitsplatz um 13:00 Uhr verlassen. Jetzt, aber schnell zurück ins Büro. Aus der ursprünglich angekündigten halbstündigen Brotzeit ist eine stündige Abwesenheit am Arbeitsplatz geworden.  Das ist nicht nur ein Hinweis für gnadenlose Unverschämtheit, sondern auch, dass es an der Zeit ist die rosarote Brille von der Nase zu nehmen. Das die Situation äußerst peinlich ist, stellt nur einen kleinen Teil des blauen Wunders dar, das einen erwarten kann. Denn eines ist glasklar: Wer unabgemeldet den Arbeitsplatz verlässt bewegt sich auf ganz dünnem Eis. Passiert das einmal kann man darüber reden, sollte dies zur Gewohnheit werden drohen ernstzunehmende Folgen. Lange Rede kurzer Sinn: Man riskiert seinen Job. Ja, du hast richtig gelesen. Dein Arbeitgeber hat das Recht dein Fehlverhalten mit einer Kündigung zu bestrafen. Daher gilt in Unternehmen mit festen Arbeitszeiten: Niemals den Platz ohne vorherige Abstimmung verlassen. Wer sich dieser Anweisung widersetzt und dabei noch beruhigt die Seele baumeln lassen kann, sollte sich ernsthafte Gedanken über seine Einstellung zum Berufsleben machen. Denn nicht deine Arbeit macht dich zu dem was du bist, sondern das was du aus deiner Arbeit machst. Also trete nicht achtlos auf deinem Arbeitsplatz herum und halte dich an die Regelungen zu den geltenden Anwesenheitszeiten. Aber was ist denn für den Fall, dass meine Angehörigen einen Unfall haben und ich meinen Platz verlassen muss, um ins Krankenhaus zu fahren? Das ist natürlich etwas anderes. Gleiches gilt für Verspätungen. Eigentlich wolltest du pünktlich aus der Mittagspause zurück sein, aber deine Bahn ist ausgefallen. Ein Problem, das durch einen kurzen Anruf und eine Schilderung der Situation aufgehoben ist. Das Wichtige ist, den Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen und nicht im Alleingang etwas festzulegen. „Ja, aber das ist doch selbstverständlich!“, wirst du jetzt sagen wollen. Das sollte man meinen, aber leider wird eben jenes nicht immer gemacht. Das Einhalten der Arbeitszeit ist vertraglich geregelt und würde zu einer Pflichtverletzung deinerseits führen, die den Arbeitgeber sogar zu einer fristlosen Kündigung berechtigen kann. Anders sieht es bei einer Gleitzeitregelung aus. Hier können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit frei gestalten, müssen aber während der Kernarbeitszeiten anwesend sein. Wenn du also zum Beispiel an einem Tag zwei Stunden eher gehst, kannst du diese an einem anderen Tag nachholen. Generell solltest du dich aber an die vereinbarten Bestimmungen deines Vertrages halten. Oft enthalten die Unterlagen eine Arbeitszeitregelung, die du zunächst gründlich studieren solltest.

Kündigung vor dem eigentlichen Arbeitsantritt! Erlaubt oder nicht?

Darf ich als neuer Mitarbeiter meinen unterschriebenen Arbeitsvertrag kündigen, obwohl ich noch nicht einmal einen Tag in der neuen Firma gearbeitet habe? Das kann mit einem ganz klaren „Ja“ bestätigt werden. Es sei denn der Arbeitgeber, hat dies über eine entsprechend im Vertrag enthaltene Klausel ausgeschlossen. Wieso kündigt man seinen Job vor Dienstantritt? Na ganz einfach. Du hast deinen Arbeitsvertrag bereits unterschrieben, bekommst aber plötzlich doch die Zusage für deinen Traumjob. Solltest du beispielsweise in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen einhalten müssen, aber drei Wochen vor Dienstantritt kündigen, wäre deine Kündigung rechtskräftig und du bist nicht verpflichtet dich auch nur einmal im Unternehmen blicken zu lassen.

Krankschreibungen- Darf ich einkaufen gehen, wenn ich krank bin?

Du wachst auf und fühlst dich elend. Der Kopf dröhnt, dein Hals kratzt und dein einziger Wunsch ist es im Bett liegen zu bleiben. Da hilft nur noch der Griff zum Telefon, um dich auf der Arbeit krank zu melden. Darf ich meinem Chef eigentlich auch per SMS eine Krankmeldung erteilen? Schließlich leben wir in einem Zeitalter, das Handys als täglichen Lebensbegleiter outet. Sollte dein Vorgesetzter seine Nummer an die Belegschaft herausgegeben haben, kannst du dich auch per SMS krank melden. Hier ist es aber auch häufig eine Frage des Stils. Einige mögen es einfach lieber, wenn man kurz durchruft. Am besten fragst du Arbeitskollegen, die schon länger im Unternehmen verweilen, wie Krankmeldungen gehandhabt werden.  Nachdem man sich mühsam zum Arzt geschleppt hat, um sich den berühmten gelben Schein ausstellen zu lassen, stellt man sich schnell die Frage: Muss ich jetzt die ganze Zeit im Haus bleiben? Darf mein Arbeitgeber mich beim Einkaufen sehen, wenn ich heute nicht auf der Arbeit aufgetaucht bin? Generell gilt die Faustregel: Du darfst alles machen, solange es deiner Genesung nicht im Wege steht. Einkaufen für das Mittagessen oder ein kurzer Spaziergang an der Luft sind dabei in jedem Fall erlaubt. Du brauchst dich also im Supermarkt nicht vor Schreck hinter dem Obstregal verstecken, wenn einer deiner Kollegen auftaucht. Allerdings sollte man auf Partys mit Freunden oder anstrengende Events lieber verzichten. Schließlich ist  es auch in deinem Interesse, schnell wieder auf die Beine zu kommen. Stell dir vor, dein Arbeitgeber sieht in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram interessante Posts über dich, wobei er dich doch eigentlich mit einer Wärmflasche im Bett vermutet hat. „Wie kann man den so nachsichtig sein und seine Aktivitäten im Netz zur Schau stellen, wenn man krankgeschrieben ist?“ Sei dir sicher, dass viele deine Ansicht teilen: Aber es ist schneller passiert als dir lieb ist.

Lügen erlaubt?

Mit dem Lügen ist es so eine Sache. Jeder intelligente Mensch weiß, dass Lügen kurze Beine haben. Soll heißen: Irgendwann fliegt ein noch so hoch entwickeltes Lügengeflecht auf. Mal abgesehen davon, dass eine sehr schlechte Charaktereigenschaft ist, die ein vertrauensvolles Arbeitnehmer- Arbeitgeber -Verhältnis schwächt. Allerdings lassen sich tatsächlich einige Fälle finden, die Arbeitnehmer nicht dazu verpflichten ehrlich zu antworten. Und zwar dann, wenn der Vorgesetzte unzulässige Fragen stellt. Solche äußern sich in Erkundungen zu Vorstrafen, Schwangerschaft, Behinderungen oder deiner bisherigen Vergütung.

Über Geld redet man nicht! Alles nur Blödsinn?

Über Geld redet man ja bekanntlich nicht! Kann dein Chef dir tatsächlich verbieten, über dein Gehalt zu sprechen? Oft enthalten Arbeitsverträge sogenannte Verschwiegenheitsklauseln, da Vorgesetzte befürchten, dass sich die Mitarbeiter über ihr Gehalt austauschen. Warum ist es Führungskräften so wichtig eine solche Mauer des Schweigens zu errichten?  Ganz einfach: Sie hegen den Verdacht, dass Rivalität und Unzufriedenheit die Folge sind, wenn die Gehaltshöhen transparenter werden. Außerdem sind es vertrauliche Daten, die nicht jeder gern an die große Glocke hängt. Aber sind wir mal ehrlich: Eigentlich interessiert es uns brennend was der Nebenmann verdient. Das Erstaunliche an der Sache ist, dass die im Arbeitsvertrag enthaltenen Klauseln unwirksam sind. Dennoch halten sich viele Mitarbeiter aus Angst vor den Konsequenzen an ihre Pflicht Stillschweigen über finanzielle Angelegenheiten zu bewahren. Anderseits kann es durchaus sinnvoll zu sein nicht mit dem Gehalt hausieren zu gehen. Schließlich gibt es da ja noch die Konkurrenz. Bei Personen mit besonderen Funktionen, ist es von Vorteil den Verdienst geheim zu halten. In solchen Fällen ist es auch tatsächlich verboten über das Gehalt zu reden. Denn man darf auch nicht vergessen, dass es sich um wichtige und vertrauliche Daten handelt.

Muss ich zur Arbeit kommen, wenn man Chef mich aus dem Urlaub holt?

Generell gilt: Ein Wort ist ein Wort. Hat dein Chef deinen Urlaub (Vorsicht wichtig: schriftlich) genehmigt, kann er dich nicht ohne weiteres aus dem wohlverdienten Urlaub zurückholen. Es sei denn er kann dies mit einem triftigen Grund belegen. Das könnte eine Notsituation im Unternehmen, wie zum Beispiel eine Überschwemmung sein. Du hast allerdings das Recht einfach zu Hause bleiben. Eine daraufhin ausgesprochene Kündigung des Arbeitgebers wäre in diesem Fall nicht rechtskräftig. Du bist im Notfall nicht dazu verpflichtet an dein Handy zu gehen, falls du die Nummer deines Arbeitgebers auf dem Display entdeckst. Solltest du aus Loyalität zu deinem Arbeitgeber, und so werden sicher viele handeln, deinen Urlaub abbrechen müssen, hat dein Vorgesetzter für die entstandenen Kosten bzw. für eine eventuelle Stornierung aufzukommen.

Wir hoffen wir konnten ein wenig Licht ins Dunkle bringen und du konntest ein paar Tipps mitnehmen.

 

 

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