Die Bewerbung zurückziehen – geht das eigentlich?

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Du steckst gerade mitten im „Bewerbungs-Marathon“ und hast dich auf gefühlt tausend Stellenanzeige beworben. Dieser Prozess hat dich zweifellos mehr als einen Tag gekostet – es war also nur eine Frage der Zeit, bis du komplett den Überblick über alle in Frage kommenden potentiellen Arbeitgeber verloren hast. Umso größer die Überraschung, als eine Einladung zum Vorstellungsgespräch des Unternehmens X in deinem Postfach eintrudelt. Wer ist das? Hattest du dich wirklich dort beworben? Offensichtlich schon. Plötzlich dämmert es dir: Die Bewerbung war keine Absicht. Eigentlich wolltest du dich bei dem Unternehmen überhaupt nicht bewerben! Anscheinend hast du dennoch (zu dem Zeitpunkt schon ziemlich routiniert) deine Unterlagen eingeschickt. Upps. Und jetzt? Kann man eine Bewerbung eigentlich auch wieder zurückziehen? Eigentlich nicht, oder? Selbst wenn – wie soll das gehen? Deine Unterlagen sind längst im Postfach des Personalers angekommen, wie sollst du jetzt noch verhindern, dass er oder sie sie nicht längst gelesen hat? Liegt ja nahe, schließlich löschst du ja auch nicht einfach die Hälfte deiner Emails, ohne sie auch nur geöffnet zu haben, oder?

Grundsätzlich gilt natürlich immer: Lieber einmal zu viel kontrollieren, an wen du da gerade deine Unterlagen adressierst als einmal zu wenig. Natürlich solltest du dich nur um einen Job bewerben, der dir auch zusagt und an dem du vor allem auch ernstes Interesse hast. Von einem absolut willkürlichen Email-Versand raten wir dir an dieser Stelle klar ab.

Dennoch brauchst du jetzt nicht völlig zu verzweifeln, falls du dich doch –sagen wir mal vorsichtig –  „vertan“ hast. Entscheidend ist, dass du dich nun möglichst richtig verhältst. Erstes Gebot: Bloß nichts aussitzen. Wenn du dich schon für einen Rückzug entscheidest, so solltest du zumindest so fair sein und frühzeitig (d.h. nicht erst, wenn du zum Vorstellungsgespräch eingeladen wirst!) deine Absage formulieren. Eins sollte dir dabei immer bewusst sein: Du hast einen Ruf zu verlieren. Bist du einmal, in welcher Form auch immer, negativ in einem Unternehmen aufgefallen, so kann es sein, dass deine Chancen auch in ferner Zukunft nicht gerade rosig aussehen, denn: Wie häufig passiert es schon, dass jemand erst Feuer und Flamme ist und dann komisch rumdruckst, sobald er oder sie zum persönlichen Kennenlernen eingeladen ist? – Genau. Eigentlich fast nie. Es empfiehlt sich daher, ruhig eine Minute länger zu überlegen, wie du dich verhältst, bevor du dich zum Beispiel dafür entscheidest, einfach gar nichts zu antworten.

Die zweite und mindestens genauso wichtige Grundregel lautet: Werde selbst aktiv. Kein Arbeitgeber behält dich mit einem zumindest neutralen Eindruck im Kopf, wenn er dir erst noch hinterher laufen muss, nur um dann mitzubekommen, dass du gar kein Interesse (mehr) hast.

Dritter Punkt: Deine Begründung. Bitte nicht nur einen „Einzeiler“ formulieren! Natürlich musst du dich nicht in einem ellenlangen Brief erklären, aber ein paar Sätze mehr lassen deine Absage nicht ganz so schlecht rüberkommen. Schließlich predigen wir dir immer, dass du als Bewerber im Bewerbungsprozess bloß ernst genommen werden musst und dass dir auch bitteschön der nötige Respekt entgegen gebracht werden soll – umgekehrt gilt das für dich aber genauso! Auch dein Verhalten sollte „normalen“ Höflichkeitsformen entsprechen.

Natürlich „musst“ du nicht schriftlich absagen, telefonisch ist genauso gut. Persönlich anzurufen, erfordert immer ein kleines bißchen mehr Mut, vermittelt  deinem Gegenüber aber auch Selbstvertrauen und vor allem Professionalität. Wenn dir eine schriftliche Absage lieber ist, so denke bitte daran, dass dein Schreiben ähnlich professionell wie eine Bewerbung aussehen sollte, d.h.: Kontaktdaten, Datum, Betreffzeile, persönliche Anrede und deine Unterschrift sind mindestens genauso wichtig, wie deine eigentliche (begründete!) Absage.

Kommen wir nun zu deiner vermutlich größten Frage in dem Zusammenhang: Was solltest du schreiben? Eine Möglichkeit ist immer, sich zu bedanken. Für die Zeit, die sich der Personaler für dich genommen hat (vielleicht sogar auch schon in einem Bewerbungsgespräch). Was auch geht, ist an das Verständnis des Personaler zu appellieren. Auf keinen Fall solltest du nun ausschweifend die dramatischsten Episoden deiner Lebensgeschichte erzählen, aber zwei, drei kurze Sätze, die die Umstände deiner Absage erklären, sind durchaus erlaubt. Bedauere, dass es von deiner Seite nicht zu einer Zusammenarbeit kommt und bedanke dich für den Zeitaufwand des Personalers.

…Und schon hast du deine Absage in ein ganz anderes Licht gerückt. J

 

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Verfolgen Barbara:

Barbara Solle studiert Anglistik und Politikwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Seit Oktober 2014 arbeitet sie bei der YOURCAREERGROUP und unterstützt unser Team im Bereich Online Marketing. Weitere Informationen zu ihr gibt es auf Xing und LinkedIn. XING.