Jobkiller Tattoo? Kann Körperschmuck zum Karrierehindernis werden?

Eingetragen bei: Bewerbungstipps | 0

Ein Notenschlüssel  auf dem Schulterblatt, ein Delfin am Fußgelenk, der Name der großen Liebe auf dem Unterarm – Tätowierungen sind etwas Symbolhaftes für die Ewigkeit. Die einen finden sie abscheulich, die anderen können gar nicht ohne. Grundsätzlich darf sich jeder stechen lassen, der volljährig ist. Unter 18 müssen Jugendliche eine Einverständniserklärung der Eltern mitbringen. Setzt der Tätowierer die Nadel ohne diese Erlaubnis, kann ihm das großen Ärger bringen. So können die Eltern das Geld vom Studio zurückverlangen oder Schadenersatz fordern. Unter 16 Jahren ist das Tätowieren auch mit dem Einverständnis gesetzlich verboten.

Tattoos im Job – ein heikles Thema

Glaubt man einer Studie so sind 18 Prozent der Befragten der Meinung, dass Tätowierungen heutzutage noch ein Jobkiller sind, 66 Prozent befürchten in bestimmten Branchen Einschränkungen. Klar ist, dass insbesondere im öffentlichen Dienst, beispielsweise bei Bundesbeamten, oder Angestellten im Banken- oder Finanzsektor, Tattoos auch heute noch ein absolutes No-Go sind, zumal es oftmals als Zeichen für fehlende Seriosität und Inkompetenz gewertet wird. In der Regel gilt: Je anspruchsvoller der ausgeübte Beruf, desto häufiger sind Schwierigkeiten im Umgang mit Tattoos und Piercings zu erwarten. So ist es zum Beispiel kein Problem, wenn auf dem Arm eines Bauarbeiters oder Fließband-Mitarbeiters ein großes Tattoo prangt. Anders wäre es, wenn so ein Tattoo auf dem Arm eines Arztes oder eines Anwaltes zur Schau gestellt wird. Dabei sollte klar sein, dass die Gestaltung der Haut nichts über das Können, die Qualifikation oder den Bildungsstand verrät. Dennoch versteckt jeder Zehnte seinen Körperschmuck grundsätzlich im Job, 15 Prozent zumindest dann, wenn Kundenkontakt besteht.

Nicht sichtbare Tattoos sind in der Regel kein Problem für Arbeitgeber

Wesentlich bei der Beurteilung von Einstellungs- und Karrierechancen ist also, ob der/die Mitarbeiter/in als Repräsentant des Arbeitsgebers angesehen wird oder eher eine Aufgabe ohne nennenswerte Außenkontakte erfüllt. Schließlich soll der Arbeitsplatz nicht als Bühne für die private Selbstdarstellung missbraucht werden. Nicht sichtbare Tattoos sind für die meisten Arbeitgeber aber uninteressant, sofern sie denn überhaupt davon erfahren. Klar ist, dass ein Arbeitgeber nicht für alles Verständnis zeigen muss. Ist das Motiv sexistisch, nationalsozialistisch oder in einer anderen Art diskriminierend, stört das den Betriebsfrieden, dass kann ein Kündigungsgrund sein.

Es gilt daher, sich im Vorfeld über den Wunsch-Arbeitgeber zu informieren. Werden in einem Unternehmen Tattoos nicht gerne gesehen, man selber ist aber sichtbar tätowiert, passt man sehr wahrscheinlich von vornherein nicht zueinander. Gleiches gilt, wenn man sich als Angestellter ein sichtbares Tattoo (insbesondere an Hals, Gesicht, Unterarmen) stechen lassen möchte. Dann empfiehlt sich der Blick in den Vertrag. Im Vorstellungsgespräch selber hat die Frage nach Körperschmuck aber nichts verloren. Die Entfernung einer Tätowierung darf der Chef in keinem Fall verlangen. Jedoch können die Unternehmen Anforderungen an das Äußere ihrer Mitarbeiter stellen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in gewissem Maße Kleidervorschriften machen darf, um das Image seines Unternehmens in der Außenwirkung zu bestimmen.

Ärger um Körperschmuck: Das musst du noch wissen

Verboten werden darf und muss Schmuck jedenfalls dann, wenn davon eine Gefahr für Arbeitnehmer oder Dritte ausgeht. Aus Gründen der Hygiene könnte beispielsweise im Bäckerhandwerk das Tragen von Ringen untersagt werden. Ketten oder Piercings, die sich in Maschinen verfangen könnten, haben in handwerklichen Berufen nichts verloren. Die Liste lässt sich entsprechend fortsetzen. Allein wegen eines Tattoos nicht eingestellt zu werden, dürfte die Ausnahme sein. Arbeitgeber täten sich zudem selbst keinen Gefallen, wenn sie einen ansonsten perfekt geeigneten Kandidaten nur aufgrund einer persönlichen Abneigung gegen Tätowierungen nicht einstellen würden. Im Übrigen bleibt es dem Unternehmer überlassen, wen er für sich arbeiten lässt und wen nicht.

Piercings am Arbeitsplatz

Anders als Tattoos werden die meisten Piercings als Schmuck wahrgenommen. Gerade im Arbeitsalltag gäbe es damit meist keine Probleme, schließlich kann ein Großteil der “Schmuckstücke, „wenn es der Arbeitgeber fordert, während des Arbeitszeit herausgenommen werden. Ähnlich sei dies auch bei kleineren Tattoos, mit der Akzeptanz von größeren Tätowierungen wird es wohl noch eine Weile dauern.

 

 

Beitrag teilen...
Share on LinkedIn
Linkedin
Share on Xing
Xing
Share on Facebook
Facebook
Verfolgen Lisa N.:

Nach einem Masterstudium an der Universität Hamburg, habe ich erfolgreich ein Volontariat in einer PR-Agentur absolviert. Bei der YOURCAREERGROUP bin ich seit November 2014 für das B2C Marketing und den Pressebereich zuständig. Weitere Informationen zu mir gibt es auf XING.