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Gefahrenzuschläge

Erschwerniszuschläge wie Hitzezuschläge, Wasserzuschläge, Gefahrenzuschläge, Schmutzzulagen usw. gehören zum Arbeitslohn und sind entsprechend lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Nicht hierunter fallen Zuschläge für Sonn- Feiertags- und Nachtzuschläge, die steuerfrei sind.