Zum Arbeitslohn gehören neben dem laufenden Arbeitslohn auch die sonstigen Bezüge. Als sonstige Bezüge gelten einmalige Arbeitslohnzahlungen, wie zum Beispiel:
Urlaubsgeld,
Weihnachtsgeld,
Jubiläumszuwendungen,
eine Abfindung,
Tantiemen die nicht laufend gezahlt werden,
das dreizehnte sowie das vierzehnte Monatsgehalt,
Vergütungen für Erfindungen,
Nachzahlungen und Vorauszahlungen, wenn sich der Gesamtbetrag oder ein Teilbetrag der Nachzahlung oder Vorauszahlung auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die in einem anderen Jahr als dem der Zahlung enden.