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Sonstige Bezüge

Zum Arbeitslohn gehören neben dem laufenden Arbeitslohn auch die sonstigen Bezüge. Als sonstige Bezüge gelten einmalige Arbeitslohnzahlungen, wie zum Beispiel:

  • Urlaubsgeld,
  • Weihnachtsgeld,
  • Jubiläumszuwendungen,
  • eine Abfindung,
  • Tantiemen die nicht laufend gezahlt werden,
  • das dreizehnte sowie das vierzehnte Monatsgehalt,
  • Vergütungen für Erfindungen,
  • Nachzahlungen und Vorauszahlungen, wenn sich der Gesamtbetrag oder ein Teilbetrag der Nachzahlung oder Vorauszahlung auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die in einem anderen Jahr als dem der Zahlung enden.