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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN: Hotelcareer - Gastrojobs

1. VERTRAGSGEGENSTAND

1.1 Die The StepStone Group Deutschland GmbH („StepStone“) und der unterzeichnende Vertragspartner („Kunde“) („Parteien“) kommen darin überein, die sich in dem geschlossenen Vertrag gegenseitig versprochenen Leistungen auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sowie der Preisliste von StepStone für Produkte auf hotelcareer.de und gastrojobs.de zu erbringen. Von diesen AGB abweichende und/oder diesen entgegenstehenden Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, unabhängig davon, ob sie eine wesentliche Veränderung der Bestellbestätigung darstellen. Etwas anderes gilt, wenn StepStone ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2 Vertragsgegenstand ist der Inhalt der jeweiligen Bestellbestätigung von StepStone mit den darin in Bezug genommenen Dokumenten, einschließlich der AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Kunde im Sinne dieser AGB ist, wer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder Kaufmann im Sinne von § 1 HGB oder eine juristische Person des Privatrechts bzw. öffentlichen Rechts ist.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Online
Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Kunde eine Leistung über eine StepStone Webseite (hotelcareer.de, gastrojobs.de) erwirbt. Der Kunde gibt durch Anklicken des Bestell-Buttons und Akzeptieren der AGB ein Angebot an StepStone zum Abschluss eines Vertrages ab. Daraufhin erhält der Kunde eine automatisierte E-Mail an die von ihm angegebene E-Mailadresse, mit welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird. In dieser E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung. Die Auftragsannahme erfolgt durch eine gesonderte E-Mail.

2.2 Telefonisch
Schließen die Parteien am Telefon einen Vertrag, so erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung per E-Mail inkl. der telefonisch vereinbarten Bestimmungen und Konditionen. Weiterer Erklärungen der Parteien bedarf es nicht.

2.3 Bestellformular
Der Vertrag kommt auch zustande, wenn StepStone das mit der Unterschrift des Kunden versehene StepStone-Bestellformular per Post, per Fax, per E-Mail oder in anderer elektronischer Form zugeht oder StepStone das Zustandekommen auf der Grundlage des Bestellformulars anderweitig schriftlich bestätigt. Durch den Kunden inhaltlich veränderte Bestellformulare von StepStone gelten als neues Angebot des Kunden, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch StepStone zustande. Eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme des geänderten Vertragsangebots.

3. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

3.1 Der Vertrag verpflichtet StepStone zur Veröffentlichung der darin vereinbarten, auf den Internetseiten hotelcareer.de und gastrojobs.de aufgeführten Produkte und der Erbringung der dort aufgeführten Leistungen (beide: “Leistungselemente“), nach Maßgabe dieser Bedingungen. Es gelten darüber hinaus die jeweiligen Leistungsbeschreibungen der produktbezogenen Bedingungen von StepStone.

3.2 Der Vertrag berechtigt StepStone dazu, die Kundendaten für Trendanalysen und Übersichten zu nutzen. Die jeweiligen Ergebnisse werden jedoch anonym veröffentlicht.

3.3 Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt. StepStone ist berechtigt, Stellen- und sonstige Anzeigen, deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt, ohne vorherige Abmahnung des Kunden von ihren Seiten zu entfernen. Der Kunde wird davon unverzüglich unterrichtet. Ersatz- oder Erstattungsansprüche des Kunden werden dadurch nicht begründet.

4. VERGÜTUNG DER LEISTUNGEN

Vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede mit StepStone zahlt der Kunde für die Anzeigenschaltung die sich aus der jeweiligen, im Internet online über hotelcareer.de oder gastrojobs.de abrufbaren Preisliste ergebende Vergütung. Maßgebend ist die Preisliste für Produkte auf hotelcareer.de und gastrojobs.de, die im Zeitpunkt des Auftragseingangs bei StepStone gültig ist und von StepStone im Internet veröffentlicht oder auf sonstigem Wege dem Kunden übermittelt worden ist. Auf Wunsch wird dem Kunden die Preisliste übersandt.

5. KOSTENREGELUNG UND ZAHLUNGSVEREINBARUNGEN

5.1 Mit der Vergütung gemäß § 4 sind sämtliche Nebenkosten, wie z.B. durch E-Mail, Telefon, Telefax, Datenübertragungskosten, Porto und Fotokopien im üblichen Umfang abgegolten. Soweit aufgrund einzelner Aufträge die Nebenkosten den üblichen Umfang übersteigen, zeigt StepStone dies dem Kunden an. Der Kunde ist zur Erstattung dieser weiteren Nebenkosten verpflichtet, wenn er diese genehmigt.

5.2 Die Rechnungsstellung erfolgt nach erstmaliger Erbringung eines der Leistungselemente, spätestens jedoch 14 Tage nach Vertragsschluss, wenn bis dahin noch kein Leistungselement erbracht wurde und dies vom Kunden zu vertreten ist. StepStone ist hiervon abweichend jedoch berechtigt, Leistungen jeweils im Voraus zu verlangen. Der Zahlungsanspruch wird 21 Tage nach dem Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und Einziehungskosten berechnet. Darüber hinaus ist StepStone berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,- € (§288 Abs. 5 BGB) geltend zu machen. StepStone ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Veröffentlichung einzelner Leistungselemente bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Wird bei Ratenzahlung eine Rate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.3 Bei Zahlungen aus dem Ausland akzeptieren wir Schecks unter einer Summe von 1.000 € nur, wenn in der Schecksumme neben dem Rechnungsbetrag zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 25 € enthalten ist. Eine Zahlung per Überweisung aus dem Ausland akzeptieren wir nur bei gleichzeitiger Übernahme aller anfallenden Bankgebühren seitens des Kunden.

5.4 Zahlungen des Kunden werden immer zunächst mit der ältesten bestehenden Forderung verrechnet. StepStone kann seine zu erbringende Leistung bis zur Erbringung sämtlicher fälligen Zahlungen durch den Kunden verweigern.

6. GRUNDLAGEN DER ZUSAMMENARBEIT

6.1 StepStone ist bemüht, die Response auf Anzeigen des Kunden stetig zu optimieren. Hierzu gehört auch: · das Eingehen von Kooperationen in allen Medien (einschließlich Online, Offline, TV, Mobil und Bewegbildprodukte sowie neue Nutzungsarten). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Leistungselemente online oder offline in Print, Ton oder Bild von StepStone ohne Rücksprache veröffentlicht werden dürfen, einschließlich in Print- oder Online Medien von Kooperationspartnern. Bei allen Kooperationen wird seitens StepStone auf Image und Qualität des Kooperationspartners geachtet; · Die Möglichkeit Arbeitgeberbewertungen von Usern zu veröffentlichen, bspw. im Zusammenhang mit Stellenanzeigen des Kunden.

6.2 Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der Zustimmung von StepStone.

6.3 Soweit StepStone im Zusammenhang mit der Bestellung des Kunden dessen E-Mail-Adresse erhalten hat, ist StepStone berechtigt, dem Kunden auch nach Ablauf des Vertrages Informationen, Fragebögen und weitere kommerzielle Kommunikation zu der bestellten und zu ähnlichen Leistungen von StepStone per E-Mail zu übermitteln. Der Kunde kann dem jederzeit formlos und kostenfrei per E-Mail gegenüber StepStone mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. StepStone wird über das Widerspruchsrecht in jeder E-Mail informieren.

6.4 Der Kunde verpflichtet sich im Falle der Anzeigenerstellung durch StepStone alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Errichtung der im Vertrag beschriebenen Ziele erforderlich und zweckmäßig sind. Dies beinhaltet insbesondere die Anlieferung von Anzeigentexten und Layouts in digitaler Form. Dazu gehört auch, dass der Kunde StepStone unmittelbar informiert, wenn eines der von ihm in Auftrag gegebenen Leistungselemente nicht mehr aktuell ist. Dem Kunden obliegen ferner die in den jeweiligen produktbezogenen Geschäftsbedingungen oder, wenn vorhanden, Produktbeschreibungen für einzelne Leistungselement beschriebenen Mitwirkungspflichten. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich eventuelle Fristen zur Leistungserbringung für StepStone entsprechend.

6.5 Der Kunde stellt einen reibungslosen Posteingang für E-Mails von StepStone sicher und richtet in diesem Zusammenhang StepStone als „trusted Server“ ein. Damit soll vermieden werden, dass Online-Bewerbungen, die über das StepStone Bewerbungsformular an den Kunden versendet werden, über eventuelle firmeneigene Spam-Filter des Kunden gefiltert werden. Entsprechendes gilt für jegliche vertragliche Kommunikation.

6.6 StepStone behält sich vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen oder gegen die Geschäftsbedingungen von StepStone verstoßen („Unzulässige Inhalte“). Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. StepStone ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob durch die Anzeige Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

6.7 Soweit StepStone wegen unzulässigen Inhalten oder sonstigen Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die vom Kunden zu vertreten sind, stellt der Kunde StepStone auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

6.8 Insbesondere gilt für die veröffentlichten Inhalte:

  • Wird eine selbstständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit ausgeschrieben, so muss diese deutlich als solche im Text bezeichnet sein.
  • Sind vom Kandidaten Vorleistungen oder finanzielle Eigeninvestitionen (einschließlich Teilnahme an Schulungen und Reisekosten) zu erbringen, so muss dies deutlich im Text herausgestellt werden. Gleiches gilt, wenn die erfolgreiche Werbung von neuen Mitgliedern für ein in sich geschlossenes System verprovisioniert wird.
  • Die Inhalte müssen sich auf eine freie Position oder Tätigkeit beziehen. Werbung für Klub- oder Vereinsmitgliedschaften sind unzulässig. Unzulässig ist ferner Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben (§16 UWG)
  • Jobtitel und Tätigkeitsbeschreibung müssen korrekt bezeichnet und dürfen nicht irreführend oder missverständlich sein.
  • Websites, die StepStone zur Verlinkung benannt oder zugesendet werden, müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, und insbesondere ein Impressum aufweisen, das den gesetzlichen und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entspricht.
  • Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müssen eingehalten werden.
  • Auch wenn die vorstehenden Anforderungen eingehalten sind, dürfen neben den auf die Position oder Tätigkeit bezogenen Inhalten keine der Stellensuche sachfremden Inhalte veröffentlicht werden, wie beispielsweise Gewinnspiele, Veranstaltungen ohne Karriere-Bezug, reine Werbeaktionen etc.
  • Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so gelten die Inhalte als unzulässige Inhalte mit den Folgen der Nummer 6.
  • StepStone übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben.
  • StepStone ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen einzuschalten.
  • Hat der Kunde im Falle der vereinbarten Anzeigenerstellung durch StepStone frühestens drei Tagen nach Beginn der Vertragslaufzeit kein Datenmaterial oder Anzeigentext geliefert, ist StepStone berechtigt, aber nicht verpflichtet anhand eines von StepStone zur Verfügung gestellten Standardlayouts die Anzeige im Namen des Kunden zu schalten und dafür benötigtes Logo/Bildmaterial von der Unternehmensseite des Kunden zu verwenden. Der Kunde wird hiervon unterrichtet. Dieser Service seitens StepStone ist freiwillig und kann jederzeit eingestellt werden.
  • Der Kunde hat seine eigene Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik so zu konfigurieren, dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist, die geeignet sind, den von StepStone angebotenen Internetdienst oder generell einen reibungs- und fehlerlosen Netzbetrieb zu beeinträchtigen.
  • Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm im Internet veröffentlichten oder StepStone zur Veröffentlichung übergebenen Inhalte oder Teile davon frei von den Rechten Dritter sind. Der Kunde wird StepStone durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehenden Schäden auf erstes Anfordern ersetzen.
  • Für Leistungselemente, die auf Seiten geschaltet oder genutzt werden, die nicht von der StepStone betrieben werden, können zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen neben diesen AGB und den Produktbezogenen Bedingungen gelten. Wir weisen darauf hin, dass in anderen Ländern auch bestimmte gesetzliche Vorgaben und Verbote für Stellenanzeigen bestehen können. Diese sind einzuhalten. Konkrete Informationen über weitere Anforderungen und Beschränkungen für die nicht von StepStone betriebenen Seiten teilen wir gerne auf Nachfrage mit.

7. URHEBERRECHTE

7.1 Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Kunden. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von StepStone verbleiben uneingeschränkt bei StepStone.

7.2 Sämtliche von StepStone veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht von StepStone. Davon sind nur diejenigen von StepStone veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt wurden, und von StepStone unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.

7.3 Mit Veröffentlichung der Stellenanzeigen erhält StepStone die alleinigen Datenbankrechte an den auf den StepStone Seiten veröffentlichten Stellenanzeigen des Kunden.

7.4 Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.

7.5 Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung/Erhalt der Zugangsdaten, dass sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.

8. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGEL

8.1 StepStone gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Kunden in Auftrag gegebenen, von StepStone zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen.

8.2 Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Kunden schriftlich anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Einstellung der Leistungselemente ins Internet. StepStone leistet Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne von Längerschaltung. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Kunde Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht für einzelne Leistungselemente geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von StepStone innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung weiter auf der Lieferung besteht und / oder welche der ihm zustehenden Ansprüche und Rechte er geltend macht. In wiederholten Fällen steht dem Kunden ein Kündigungsrecht des ganzen Vertrages für die Zukunft zu. Der Vertrag kann nicht mit Wirkung für schon veröffentlichte Leistungselemente gekündigt werden.

8.3 Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.

9. HAFTUNG

9.1 StepStone haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit StepStone einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen haftet StepStone bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.2 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn StepStone die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

9.3 Werden gegen Kunden von Dritten Ansprüche ("Schutzrechtsanspruch") wegen der Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken, geschäftlichen Bezeichnungen oder Geschäftsgeheimnissen durch eine Leistung von StepStone ("Schutzrechtsverletzung") erhoben, stellt StepStone den Kunden von allen Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) und Forderungen frei, die ihm durch rechtskräftige Urteile zuständiger Gerichte oder von StepStone geschlossene schriftliche Vergleiche entstehen, vorausgesetzt, dass (i) die Ursache für die Schutzrechtsverletzung nicht vom Kunden gesetzt wurde, beispielsweise im Fall der Veröffentlichung Unzulässiger Inhalte nach Ziff. 6.6, (ii) der Kunde StepStone schriftlich innerhalb von höchstens zwanzig (20) Arbeitstagen nach erstmaliger Anspruchsstellung unterrichtet, (iii) StepStone die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen den Schutzrechtsanspruch behält und (iv) der Kunde angemessene Unterstützung und alle Informationen zur Verfügung stellt, damit StepStone Verpflichtungen hiernach wahrnehmen kann. Vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Maßnahmen oder Erklärungen, denen StepStone nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat und nicht, soweit der Kunde Verletzungshandlungen fortsetzt, nachdem ihm Änderungen mitgeteilt wurden, die eine Verletzung verhindert hätten. Wird eine Schutzrechtsverletzung durch ein zuständiges Gericht festgestellt oder von StepStone für möglich gehalten, kann StepStone nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) die Leistungen so ersetzen oder ändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt, oder (ii) dem Kunden ein Nutzungsrecht an dem Schutzrecht verschaffen oder (iii) wenn Maßnahmen nach (i) oder (ii) nicht möglich oder nicht zumutbar sind, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen.

10. GEHEIMHALTUNG

10.1 StepStone verpflichtet sich, alle als "vertraulich" gekennzeichneten Informationen, die StepStone von dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten. Diese Pflicht wird von StepStone auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.

10.2 Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart.

10.3 Der Kunde wird hiermit gem. Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass StepStone seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.

10.4 Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Kunde zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, StepStone unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Kunden, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist StepStone berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verzichten.

11. ABMAHNUNG, GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNG

Ist der Kunde wegen eines bei StepStone veröffentlichten Produkts abgemahnt worden, hat er bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigen (-inhalte) abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so, ist der Kunde verpflichtet, StepStone unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so haftet StepStone nicht. Der Kunde ist dann dazu verpflichtet, StepStone von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und StepStone einen eventuellen Schaden zu ersetzen.

12. LAUFZEIT

12.1 Die im Vertrag vereinbarte Laufzeit („Vertragslaufzeit“) beginnt mit Erbringung des ersten Leistungselements durch StepStone. Sie beginnt spätestens 14 Tage nach in Kraft treten, wenn die nicht rechtzeitige Erbringung des ersten Leistungselements vom Kunden zu vertreten ist. Sie endet automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit, es sei denn, dies ist in den folgenden produktbezogenen Geschäftsbedingungen anders geregelt. 12.2 Vereinbarte Leistungselemente können nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Recht des Kunden auf Abruf, von vor Ablauf der Vertragslaufzeit noch nicht geltend gemachten Leistungsansprüchen.

13. GERICHTSSTAND

Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Düsseldorf für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

PRODUKTBEZOGENE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. ANZEIGEN

1. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

1.1 Diese Geschäftsbedingungen für Stellenanzeigen (im Folgenden: "Anzeigen") ergänzen StepStone´s allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen diesen im Zweifel vor. Der Kunde kann ein oder mehrere Anzeigen auf den StepStone Internetseiten hotelcareer.de, gastrojobs.de zum Zwecke der Mitarbeitersuche schalten. Die Anzeigen werden im HTML Format im Internet veröffentlicht.

1.2 Die zu veröffentlichenden Anzeigen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen, anderenfalls handelt es sich um unzulässige Inhalte mit den Folgen nach Ziff. 6.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von StepStone:

  • - In den Anzeigen dürfen nur Links auf die Unternehmenspräsenz des Kunden veröffentlicht werden.
  • - Textverweise und/oder Verlinkungen innerhalb der Anzeige zu weiteren, nicht auf einer der StepStone Internetseiten hotelcareer.de, gastrojobs.de veröffentlichten Stellenangeboten sind nicht zulässig. Hierzu zählt auch der Stellenmarkt der Kundenhomepage.
  • - Der Aufruf zu Initiativ-Bewerbungen ist nicht zulässig.
  • - Verlinkungen und/oder die Platzierung von Unternehmensnamen oder Logos von Wettbewerbern von StepStone sind nicht zulässig, soweit nicht der Kunde selbst Wettbewerber von StepStone ist und auf seine Unternehmenspräsenz verlinkt.
  • - Sämtliche Inhalte einer Anzeige müssen für den Nutzer direkt sichtbar sein. Soweit sie nicht explizit von StepStone als Teil besonderer Anzeigenprodukte angeboten werden, sind eigene Tracking Codes des Kunden und interaktive Elemente, die bspw. durch Klicks oder Mouse Over steuerbar sind, unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Links auf andere Seiten und E-Mail-Adressen, wobei §1.2, Bullet Points eins, zwei, vier und sechs zu beachten sind. In jedem Fall müssen Links so gestaltet sein, dass erkennbar ist, wenn sie auf externe Seiten verlinken.
  • - Zulässige Links sind nur als sogenannte "no follow" Links zulässig, das heißt, sie sind so einzustellen, dass sie von Suchmaschinen nicht zur Berechnung der Linkpopularität herangezogen werden sollen.
  • - Jede Einflussnahme auf die Suchergebnislisten außerhalb der von StepStone vorgesehenen Möglichkeiten (Kategorisierung, Titel und sichtbarer Text der Anzeige) ist unzulässig. Hierzu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich verborgene Texte (z.B. weißen Text auf weißem Hintergrund, Text hinter einem Bild, Verwendung eines CSS zum Verbergen von Text, Verwendung der Schriftgröße 0) und verborgene Links.
  • - Kategorisierung, Titel und Anzeigentext der Anzeige müssen im Zusammenhang zu der in der Anzeige ausgeschriebenen Stelle stehen.

1.3 StepStone ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch anderweitig, insbesondere über Partnerseiten, zu veröffentlichen oder entsprechende Verlinkungen mit Seiten Dritter vorzunehmen. Es handelt sich dabei um eine zusätzliche und freiwillige Leistung von StepStone. Mehrkosten entstehen dem Kunden dadurch nicht.

1.4 Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf den StepStone Internetseiten und ihren Partnern veröffentlichten Stellenanzeigen durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. StepStone wird sich bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Dazu erteilt der Kunde bereits mit der Erteilung seines Anzeigenauftrages alle ggf. erforderlichen Zustimmungserklärungen. Aus einer unberechtigten Veröffentlichung bzw. einem unberechtigten Linking und/oder Framing durch Dritte kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegen StepStone herleiten.

1.5 Von dem Kunden zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von StepStone nur auf besondere schriftliche Aufforderung des Kunden an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet mit Beendigung des Anzeigenvertrages.

1.6 StepStone ist nicht verpflichtet, die geschaltete Anzeige für den Kunden aufzubewahren. StepStone unternimmt die regelmäßige Löschung von Anzeigen im Kundencenter, die mindestens drei Jahre nicht bearbeitet und/oder aktiviert wurden.

1.7 Um die Anzeigenqualität geräteübergreifend zu verbessern, behält sich StepStone das Recht vor, das Anzeigenlayout entsprechend umzuwandeln.

1.8 StepStone schaltet auf Wunsch des Kunden bei den Stellenanzeigen einen Button, der mit „Jetzt Bewerben“ oder ähnlich beschriftet ist. Je nach Auswahl des Kunden kann dieser Button entweder auf eine vom Kunden benannte Seite verlinken oder auf ein von StepStone auf seinen Plattformen betriebenes und standardisiertes Bewerbungsformular, mit dem die Bewerber die mit dem Formular abgefragten Daten dem und die Bewerbung in das spezifische Account des Kunden in den Bewerbereingang im StepStone Kundencenter übermitteln können. Der Kunde kann diese dort einsehen und mit dem Bewerber kommunizieren, hierbei verarbeitet StepStone personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Sinne des Art. 28 DSGVO, es gelten hierfür die Produktbezogenen Bedingungen StepStone Auftragsverarbeitung. Im Zusammenhang mit der Bewerbung kann der Kunde unter Umständen außerdem über die Bewerberverwaltung auch auf einen eventuellen Lebenslauf in der Lebenslauf Datenbank nach den Zusatzbedingungen Datenbank für Stellensuchende „Bewerberprofil-Suche“ zugreifen; diese erfolgt nicht als Auftragsverarbeitung, hier stellt StepStone lediglich die vom Bewerber bei StepStone gespeicherten Inhalte bereit und bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher; soweit der Kunde diese Daten nutzt, wird er gegebenenfalls weiterer Verantwortlicher.

1.9 Diese Leistungsbeschreibung ist abschließend.

2. SCHALTUNGSDAUER DER ANZEIGE

2.1 Die Anzeige wird zu dem mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Zeitpunkt geschaltet und veröffentlicht. Ist ein solcher Zeitpunkt nicht vereinbart worden, kann der Kunde die Anzeige umgehend nach der Zusendung der Zugangsdaten für das Kundencenter veröffentlichen. Die Zugangsdaten für das Kundencenter werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail übersandt. In diesem Fall gilt als Beginn der Anzeigenschaltung der Tag, der auf den Tag des Eingangs der Zugangsdaten beim Kunden folgt. Mit Ablauf der Anzeigenschaltung behält der Kunde weiterhin Zugriff auf sein Kundencenter, jedoch in eingeschränkter Form. Dem Kunden ist es sodann nicht mehr möglich Anzeigen zu veröffentlichen, das Unternehmensprofil bearbeitet zu veröffentlichen oder Bewerberprofile zu suchen.

2.2 Der Kunde ist für die Anlieferung vollständiger, einwandfreier und geeigneter Anzeigenmittel verantwortlich. Verzögerungen, die in Folge des Inhalts des durch den Kunden zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind von StepStone nicht zu vertreten.

2.3 Der Kunde hat die Stellenanzeige unverzüglich nach der Freischaltung und Veröffentlichung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

3. CHIFFREANZEIGEN

3.1 StepStone bietet die Veröffentlichung von Chiffreanzeigen für den Kunden an. Eingehende elektronische Bewerbungen leitet StepStone an eine vom Kunden gewünschte E-Mail-Adresse unbearbeitet und ohne Ansehung des Inhalts weiter. StepStone übernimmt für diese Inhalte keine Verantwortung. Es werden nur elektronische Antworten berücksichtigt – Offline-Bewerbungen werden nicht weitergeleitet. Nicht weitergeleitet werden ferner Bewerbungen mit eindeutigem Sperrvermerk. StepStone ist für die Inhalte der Bewerbungen nicht verantwortlich. StepStone behält sich vor, Bewerbungen mit offenkundig unzulässigen Inhalten (wie in § 6.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen definiert) zu löschen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Chiffreanzeigen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und datenschutzrechtlichen Grundsätzen zu behandeln. Der Kunde hält StepStone auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen kundenseitigen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften oder datenschutzrechtlichen Grundsätzen geltend gemacht werden.

3.3. StepStone übermittelt Nachrichten des Kunden an den Bewerber nur als Bote. Der Kunde stellt StepStone die an Bewerber zu übermittelten Nachrichten bereit. Der Kunde garantiert, dass er StepStone sämtliche gesetzlich erforderlichen Nachrichten zur Übermittlung an Bewerber bereitstellen wird und dass die bereit gestellten Nachrichten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Begründungspflicht gegenüber schwerbehinderten Bewerbern nach § 81 SGB IX hingewiesen. Im Fall von rechtswidrig unterbliebenen oder rechtswidrigen Nachrichten des Kunden an Bewerber, stellt der Kunde StepStone auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei und StepStone behält sich vor, die Kontaktdaten des Kunden gegenüber dem Dritten offenzulegen.

4. FREIBLEIBENDE ANGEBOTE: INTERNATIONAL DEALS, KOSTENLOSE SERVICES

4.1 Angebot und Preise für International Deals sind stets bis zur konkreten Schaltung der Anzeige freibleibend und abhängig von StepStone´s fortgesetzter Kooperation mit seinen Partnern im Ausland. Eine Änderung der Konditionen für International Deals berechtigt nicht zur Kündigung des Rahmenvertrags mit StepStone.

4.2 StepStone bietet nach eigenem Ermessen und ohne Rechtspflicht gelegentlich bestimmte Services zu näher definierten Bedingungen kostenlos an. Sämtliche kostenlosen Services sind freibleibend, und können außerdem jederzeit ohne Begründung eingestellt oder einzeln oder insgesamt gekündigt werden. Auf die Inanspruchnahme kostenloser Services hat der Kunde keinen Rechtsanspruch.

5. SONSTIGES

5.1 Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass StepStone nicht genehmigte Veröffentlichungen von Stellenanzeigen seitens Dritter nicht verhindern kann. StepStone ist jedoch ums Äußerste bemüht, derartige Veröffentlichungen innerhalb der rechtlichen und technischen Möglichkeiten zu unterbinden. Der Geschäftspartner erklärt hierzu seine Zustimmung.

5.2 Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Rechte des Kunden genutzt werden, insbesondere Marken- und Urheberrechte, erteilt der Kunde mit dem Anzeigenauftrag die Genehmigung zur Nutzung dieser Rechte. Der Kunde sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

5.3 Ein Angebot von StepStone zu niedrigerem Preis als in der Preisliste angegeben ist nur unter den konkreten Konditionen und für den konkreten Kunden gültig. Es gilt nicht, wenn der Kunde statt seiner einen anderen Vertragspartner, z.B. eine Agentur, für ihn handeln lassen möchte.

5.4 Die Vertragsübernahme durch Dritte auf Seiten des Kunden ("Reselling") bedarf StepStone´s vorheriger Zustimmung.

II. BESONDERE ANZEIGENPRODUKTE

1 LEISTUNGSBESCHREIBUNGEN

Die Leistungsbeschreibungen gelten als Beschaffenheitsvereinbarung und sind abschließend. Weitere Funktionalitäten sind nicht geschuldet.

· Logo Unternehmens A-Z (rotierend)

StepStone veröffentlicht im Namen des Kunden eine von diesem vorgegebene Unternehmenspräsentation einschließlich des Unternehmenslogos, welches StepStone von dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Die Unternehmenspräsentation enthält eine Verlinkung zu den Stellenanzeigen des Kunden.

· Newsletter-Beitrag

StepStone versendet regelmäßig einen Newsletter an angemeldete Bewerber, welcher karrierespezifische Themen sowie Unternehmenspräsentationen beinhaltet. Der Kunde wird einmalig mit einem vom Kunden vorgegebenen oder einem von StepStone entworfenen Text und einem Logo/Bild präsentiert und im aktuellen Newsletter hervorgehoben. Diese Unternehmenskurzpräsentation enthält eine Verlinkung zu Stellenanzeigen des Kunden auf der jeweiligen Jobbörse.

· Unternehmensbanner, Arbeitgeber Logo, Premium Unternehmensprofil

Der Unternehmensbanner wird an prominenter Stelle in den Suchergebnissen der Jobbörsen geschaltet. Der Kunde stellt StepStone den fertigen Unternehmensbanner als JPEG oder GIF Datei zur Verfügung. Sind zum gleichen Zeitpunkt mehrere Unternehmensbanner gebucht, erscheinen diese rotierend nach dem Zufallsprinzip. Das Arbeitgeber Logo erscheint auf der Startseite rotierend nach dem Zufallsprinzip.

Das Premium Unternehmensprofil besteht aus einer Unternehmenspräsentation, in der Fotos und ein Video zu dem Unternehmen eingebunden werden können. Bilddateien können in den Formaten jpg, png oder gif angeliefert werden.

Der Kunde kann ein Link zu seiner in seinem Vimeo oder Youtube-Kanal hochgeladenen Videopräsentation an StepStone senden, der dann im Premium Unternehmensprofil verlinkt wird.

Preis und die Details der Produkte richten sich nach den Preislisten von StepStone für Produkte auf hotelcareer.de und gastrojobs.de oder den vertraglichen Vereinbarungen.

· Jobfinder Anzeige, Premium Job und Top Listing

StepStone veröffentlicht im Namen des Kunden eine von diesem vorgegebene Anzeige im regelmäßig erscheinenden Jobfinder (im Folgenden „Jobfinder Anzeige“). Diese besteht aus einer Textanzeige und einem Bild. Die Textanzeige darf 300 Zeichen (inkl. Leerzeichen und Überschrift) nicht überschreiten und das Bild darf nicht mehr als 300 Pixel breit sein. Die Jobfinder Anzeige wird jeweils als Anzeige unter Beachtung des presserechtlichen Trennungsprinzips im Jobfinder veröffentlicht. Es kann eine Verlinkung auf Stellenanzeigen , Anzeigenübersichten oder Unternehmensprofil, veröffentlicht auf hotelcareer.de, gastrojobs.de oder Recruiting Event auf der Kunden-Homepage erfolgen.

Pro Jobfinder wird lediglich eine Jobfinder Anzeige veröffentlicht.

Der Kunde ist verpflichtet, das Werbematerial vollständig und in korrekter Form zeitgleich mit der Buchung, alternativ jedoch spätestens zwei Tage vor dem geplanten Veröffentlichungstermin an StepStone zu senden. Geht das Werbematerial nicht rechtzeitig und vollständig in korrekter Form bei StepStone ein, so verfällt der Anspruch auf Veröffentlichung ersatzlos. Der Zahlungsanspruch von StepStone bleibt unberührt.

Dem Kunden ist bekannt, dass der Jobfinder nur an Abonnenten versandt wird. Die Abonnenten können sich kostenlos für den Erhalt des Jobfinders registrieren, wobei sie jeweils nur dann eine Ausgabe erhalten, wenn mindestens eine auf das angegebene Profil passende Stellenanzeige verfügbar ist. Abonnenten können sich austragen und explizite Sperrvermerke verfügen. StepStone kann daher nicht für die Zahl der Empfänger garantieren. Zu den Stellenanzeigen können die Premium Leistungen Premium Job und Top Listing hinzugebucht werden.

Durch das Buchen eines Premium Jobs erscheint die Stellenanzeige des Kunden auf der Startseite rotierend nach dem Zufallsprinzip. Durch das Buchen eines Top Listings erscheint die Stellenanzeige im oberen Bereich der Ergebnisliste, die rotierend nach dem Zufallsprinzip dort ausgespielt wird.

· Video Interview Service

a. Der Video Job Interview Service ("Video Interview Service") ermöglicht es Kunden, a) maßgeschneiderte vorgefertigte Vorstellungsgespräche zu erstellen und/oder b) Live-Vorstellungsgespräche durchzuführen ("Video Interview"). Ein vorgefertigtes Vorstellungsgespräch ist eine strukturierte Art der Befragung, bei der der Bewerber des Kunden ("Bewerber") einen vorab aufgezeichneten Satz von Fragen mit einer Videoaufzeichnung nach seinen Vorstellungen beantwortet. Ein Live-Video Interview ist eine interaktive Echtzeit-Online-Konversation zwischen einem Bewerber und einem oder mehreren Interviewern.

b. Das webbasierte Softwaresystem, auf dem die Video Interviews generiert werden (das "System"), speichert die Interviews kundenspezifisch in einer Datenbank und stellt sie dem Kunden zum Abruf bereit. Auf dieses SYSTEM kann der Kunde über eine Internetverbindung unter Verwendung eines Benutzernamens und eines Passworts zugreifen.

c. Das System kann ebenfalls für Live-Video Interviews mittels einer Webcam (s. oben 8.1.14 lit. b) verwendet werden.

d. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Dritten Zugang zum System zu gewähren, etwa indem er Dritte z. B. Video Interviews mit seinen Bewerbern durchführen lässt, es sei denn, es wurde in der Vereinbarung ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

e. Um den Video Interview Service in Anspruch nehmen zu können, ist der Erwerb von Credits erforderlich. Ein Credit entspricht einem Video Interview. Jedes Mal, wenn ein Video Interview durchgeführt wurde, wird der entsprechende Betrag an Credits vom Kundenkonto innerhalb des Systems abgebucht. Ein Video Interview gilt hierbei als durchgeführt, wenn a) der Bewerber sein aufgezeichnetes Video zur Verfügung gestellt hat oder b) der Kunde das Live-Video Interview mit dem Bewerber durchgeführt hat. Die Zahlung erfolgt im Voraus nach Ausstellung der Rechnung.

f. StepStone hat das Recht, die aufgezeichneten Video Interviews nach ein-hundert-und-achtzig (180) Tagen aus dem System zu löschen, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.

III. ONLINE BESTELLUNG

1. LEISTUNGSBESCHREIBUNGEN

Diese Geschäftsbedingungen für Online Bestellungen von Stellenangeboten ergänzen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. VERTRAGSSCHLUSS

Der Vertrag kommt zustande durch Bestellung des Kunden und Annahme der Bestellung durch StepStone. StepStone nimmt die Bestellung innerhalb einer Woche durch E-Mail-Bestätigung an. Die Bestätigung über den Eingang der Bestellung (§ 312 i Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB) wird automatisch generiert und stellt keine Annahmeerklärung dar. Die auf der Webseite veröffentlichten Produkte und Preislisten sind stets freibleibend. Wir bemühen uns darum, stets korrekte Produkte und Preislisten zu veröffentlichen. StepStone ist an die Lieferung der Produkte zu den genannten Preisen erst nach Eingang der Annahmeerklärung durch StepStone gebunden.

3. ZAHLUNGEBEDINGUNGEN

3.1 Agenturprovision wird für Online Bestellung nicht gewährt.

3.2 Die Rechnungsstellung erfolgt mit Vertragsschluss, es sei denn es ist einzelvertraglich etwas anderes vereinbart. StepStone behält sich das Recht vor, Vorleistung zu verlangen. Der Zahlungsanspruch wird 21 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

3.3 StepStone gewährt Rückerstattung unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

4. KUNDENINFORMATIONSPFLICHTEN

4.1 Gemäß § 312i BGB, Art. 246c EGBGB erteilt StepStone die folgenden Informationen: Der Kunde wird über die folgenden einzelnen technischen Schritte zum Vertrag für Anzeigenschaltung geführt:

  • Ausfüllen des Auftragsformulars einschließlich Anzeigenmuster
  • Es kann auf bestimmten Seiten bis zum Erteilen des Auftrags eine Anzeigenvorschau aufgerufen werden. Vor Abschluss der Bestellung kann die Bestellung per Klick auf den Button "Jetzt bestellen" auf Eingabefehler geprüft werden. Berichtigungen sind möglich, indem zu den jeweils vorherigen Schritten per Klick auf den entsprechenden Button zurückgekehrt wird.
  • Lesen sowie akzeptieren der AGB durch den Kunden
  • Klick auf "Jetzt bestellen" durch den Kunden
  • Elektronische Zugangsbestätigung des Auftrags durch StepStone (dies ist noch keine Auftragsbestätigung, sondern dient der Bestätigung des Auftragseingangs)
  • Auftragsbestätigung durch StepStone per E-Mail an den Kunden
  • Der Vertrag ist mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung durch StepStone geschlossen. Die Anzeige wird nun online gestellt.

4.2 Diese Geschäftsbedingungen (allgemeine Geschäftsbedingungen, die produktbezogenen Bedingungen für Anzeigen und die produktbezogenen Bedingungen für Online Bestellung) enthalten den kompletten Vertragstext zur Onlineschaltung einer Anzeige. Der Preis für eine Online Bestellung ergibt sich aus der Preisliste, die zum Zeitpunkt der Erstellung auf den Webseiten von StepStone veröffentlicht gewesen ist und Grundlage des dem Kunden von StepStone unterbreiteten Vertragsangebots geworden sind. Die Rechtsbeziehungen, die sich aus dem (kostenfreien) Besuch der StepStone Webseite ergeben, sind in unseren Nutzungsbedingungen näher erläutert und definiert. Nach dem Vertragsschluss speichern wir die Eingaben des Kunden bei der Online Bestellung. Diese Eingaben sind für den Kunden nach Vertragsschluss nicht zugänglich. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass wir jeweils nur die aktuellen AGB und Preislisten online veröffentlichen und dem Kunden daher die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGB und Preislisten bei einer späteren Aktualisierung ebenfalls nicht mehr zugänglich sind.

4.3 StepStone stellt gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs technische Mittel zur Verfügung, mit denen Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkannt und berichtigt werden können.

4.4 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.

4.5 StepStone ist den deutschen Datenschutzstandards sowie den in den Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung von StepStone dargelegten Kodizes verpflichtet.

IV. DATENBANK FÜR STELLENSUCHENDE „Bewerberprofil-Suche“

1. Leistungsbeschreibung

1.1 StepStone unterhält eine Datenbank mit Lebensläufen von Stellensuchenden auf hotelcareer.de, gastrojobs.de. StepStone gewährt Kunden, die einen Zugang gebucht haben für die Dauer ihres Vertrages auf die Datenbank für Stellensuchende zuzugreifen und diese zu kontaktieren.

1.2 Unternehmen, die im Auftrag Dritter arbeiten, haben keinen Anspruch auf Zugang zu der Datenbank für Stellensuchende. Ebenso ist es Kunden nicht gestattet, Dritten Zugang zu gewähren.

2. Verpflichtungen des Kunden

2.1 Kunden haben in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften, Gesetzen zum Schutze Dritter und den guten Sitten zu handeln.

2.2 Der Kunde verpflichtet sich insbesondere persönliche Daten von Kandidaten nicht weiterzugeben, soweit dies nicht zur Besetzung einer konkret freien Stelle erforderlich ist, diese vertraulich zu behandeln und sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Daten von Kandidaten dürfen nur im Zusammenhang mit der Besetzung einer konkret freien Stelle verarbeitet und die Kandidaten nur zu diesem Zweck kontaktiert werden. StepStone geht davon aus, dass eine Speicherung für maximal 12 Monate, auch unter Berücksichtigung eventueller Abwehr von AGG-Ansprüchen erforderlich ist, so dass der Kunde sich verpflichtet, jegliche bei sich gespeicherte und von StepStone erhaltene Daten des Betroffenen spätestens 12 Monate nach Zugriff auf die Daten zu löschen. StepStone behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Zugang des Kunden zu blockieren.

2.3 Sollte StepStone von einem Stellensuchenden aufgefordert werden, seine Daten zu löschen, und setzt StepStone den Kunden hiervon in Kenntnis, so hat dieser alle Kopien, Dateien oder Daten, die zu einem bestimmten Kandidaten gehören, unverzüglich zu löschen.

2.4 Die Kandidatenangaben werden ausschließlich von diesen selbst vorgenommen, so dass StepStone deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Sorgfalt oder Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann. Ebenso wenig gewährleistet StepStone eine bestimmte Anzahl von Antworten.

2.5 Der Kunde weiß, dass für den Datentransfer aus dem Geltungsbereich der Europäischen Union oder des EWR hinaus besondere Regeln gelten. Der Kunde wird daher personenbezogene Daten nur unter den Voraussetzungen der Art. 44-49 DSGVO in Drittstaaten übermitteln.

2.6 Der Kunde stellt StepStone von allen Verlusten, Kosten, Forderungen, Schadensersatzleistungen und andere Aufwendungen frei, die StepStone aufgrund einer Nichteinhaltung der Pflichten des Kunden entstehen.

3. Abrechnungsmodelle

3.1 Preis und die Details der Abrechnung richten sich nach den Preislisten von StepStone für Produkte auf hotelcareer.de und gastrojobs.de oder den vertraglichen Vereinbarungen.

V. SEMINARREIHEN

§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND

StepStone bietet regelmäßig Seminare zu unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Themen an. Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an diesen Seminaren.

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag kommt zustande, wenn der StepStone schriftlich oder durch E-Mail die Teilnahme bestätigt.

§ 3 RÜCKTRITT / STORNIERUNG

Die Teilnahme am Seminar kann bis 14 Tage vor Seminartermin kostenfrei schriftlich abgesagt werden. Bei Nichterscheinen oder verspäteter Absage wird die gesamte Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. fällig. Die Anmeldung kann der Teilnehmer jederzeit auf eine/n Vertreter/in übertragen. StepStone behält sich das Recht vor, bis 7 Tage vor Seminarbeginn die Veranstaltung mangels einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen zu stornieren. Bei kurzfristiger Erkrankung des Referenten wird das Seminar an einem anderen Tag durchgeführt.

§ 4 HAFTUNG UND VERSICHERUNG

Ansprüche für Schäden, die der Teilnehmer erleidet, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit für vertragstypisch vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.

§ 5 SONSTIGES

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte in den verbleibenden Bedingungen verbindlich. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

AUFTRAGSVERARBEITUNG

1. AUFTRAGSVERARBEITUNG

1.1Im Rahmen der Leistungen nach Ziff. 1.8 der Produktbezogenen Geschäftsbedingungen (I. ANZEIGEN) und Ziff. II.1 der Besonderen Anzeigenprodukte (Video Interview Service) verarbeitet StepStone für den jeweils dort beschriebenen Zweck in der jeweils beschriebenen Art personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Sinne des Art. 28 DSGVO unter Beachtung nachfolgender Regelungen.

1.2StepStone verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen des Auftrages und gemäß den dokumentierten Weisungen des Kunden außer es liegt ein Ausnahmefall im Sinne des Artikel 28 Abs. 3 a) DS-GVO vor.

1.3Die Auftragsverarbeitung erfolgt ausschließlich in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, soweit nicht eine anderweitige Weisung erteilt wurde und eine Übermittlung nach den Regelungen der Artt. 44 bis 49 DSGVO zulässig ist. Bereits mit Vertragsschluss wird die Weisung erteilt, im Rahmen der nach Teil C, Ziffer 3.3 zu treffenden Maßnahmen personenbezogene Daten an den weiteren Auftragsverarbeiter Akamai Technologies, Inc., 150 Broadway, Cambridge, 02142 MA, USA gemäß untenstehendem Abschnitt 6 zu übermitteln. Die Übermittlung ist nach Art. 46 (2) lit. c DSGVO zulässig, da mit Akamai Technologies die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (“EU-Standardvertragsklauseln”) abgeschlossen wurden und der Kunde diesen gemäß Teil C, Ziffer 3.11 dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung beitritt. Es ist dem Kunden zudem unbenommen die EU-Standardvertragsklauseln mit Akamai Technologies direkt abzuschließen. Diese sind abrufbar unter https://www.akamai.com/de/legal/compliance/privacy-trust-center. Der Datenschutzbeauftragte von Akamai Technologies kann unter privacy@akamai.com kontaktiert werden.

1.4Die Dauer der Auftragsverarbeitung entspricht der Dauer der Nutzung des Kundencenters gemäß I.2.1 der AGB. Bezüglich des Video Interview Services entspricht die Dauer der Auftragsverarbeitung der Dauer der Nutzung des Video Interview Services nach II.1 der AGB (Video Interview Service).

1.5Die Betroffenen sind Personen, die sich auf eine offene Stelle beim Kunden über ein Bewerbungsformular auf hotelcareer.de, gastrojob.de beworben haben oder an einem Video Interview teilnehmen, bei dem der Kunde den Video Interview Service von StepStone nutzt.

1.6Die Art der personenbezogenen Daten sind Lebenslaufdaten, wie insbesondere Kontaktdaten, Angaben zum Bildungsweg, zur Berufserfahrung und zu Kenntnissen und Interessen sowie weitere gegebenenfalls vom jeweiligen Kandidaten übermittelte Daten sowie im Fall der Nutzung des Video Interview Services a) die aufgezeichneten Kandidaten Videos, wenn ein Bewerbungsvideo durch den Kandidaten entsprechend Abschnitt II. 1. Alternative der AGB (Video Interview Service) erstellt wird, oder b) die E-Mail-Adresse und der Name des Kandidaten zur Durchführung eines Live Interviews entsprechend Abschnitt II. 1. Alternative der AGB (Video Interview Service).

1.7Gegenstand und Zweck der Verarbeitung sind, dass die von Bewerbern übermittelten Bewerbungsdaten im Kundencenter für den Kunden nach dessen Login im Kundencenter bereitgestellt werden und dort von ihm eingesehen werden können. Im Rahmen des Video Interview Services bestehen Gegenstand und Zweck der Verarbeitung in der Übermittlung des vom Bewerber erstellten Bewerbungsvideos an den Kunden durch Bereitstellung der Videos im kundenspezifischen Account. Wird die Live Interview Funktion vom Kunden genutzt, bestehen Gegenstand und Zweck der Verarbeitung in der Online-Übertragung des Echtzeitbildes von Kandidaten und einem oder mehreren Interviewern.

2. PFLICHTEN DES KUNDEN ALS AUFTRAGSGEBER

2.1Der Kunde ist gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne für die bei StepStone vertragsgemäß verarbeiteten personenbezogenen Daten.

2.2Der Kunde informiert StepStone unverzüglich und vollständig, wenn er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.

2.3Der Kunde führt ein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO.

3. PFLICHTEN VON StepStone ALS AUFTRAGSNEHMER

3.1StepStone informiert den Kunden unverzüglich, wenn StepStone der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen anwendbare Gesetze verstößt. StepStone darf die Umsetzung der Weisung solange aussetzen, bis sie vom Kunden bestätigt oder abgeändert wurde.

3.2StepStone hält die Bestimmungen dieses Vertrages und einschlägige Datenschutzrechte, einschließlich der DSGVO, ein.

3.3StepStone trifft geeignete organisatorische und technische Maßnahmen entsprechend den einschlägigen Datenschutzgesetzen, einschließlich der DSGVO und insbesondere deren Art. 32, um die personenbezogenen Daten der Betroffenen und ihre Rechte und Freiheiten unter Berücksichtigung von Implementierungskosten, dem Stand der Technik, Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos zu schützen. Diese Schutzmaßnahmen sind in der Übersicht zu technisch-organisatorischen Maßnahmen festgehalten, welches unter Anlage 2 abgerufen werden kann. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist StepStone zur Wirkungsüberprüfung und entsprechender Anpassung bei Fortschritten nach dem Stand der Technik verpflichtet. Alternative Sicherheitsmaßnahmen sind gestattet, soweit das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren und dem Kunden unverzüglich anzuzeigen. Werden die Maßnahmen so geändert, dass aus der Sicht des Kunden StepStone keinen gleichwertigen oder einen höheren Schutz der Daten garantieren kann, hat der Kunde nach erfolgloser Erteilung von Weisungen das Recht zur außerordentlichen Kündigung in Bezug auf die nach diesen Zusatzbedingungen zur Auftragsverarbeitung erfassten Leistungen. Gleiches gilt bei unterlassener Anzeige solcher Änderungen.

3.4StepStone stellt dem Kunden die für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO notwendigen Angaben zur Verfügung und führt gemäß Art. 30 Abs. 2 bis 5 DSGVO ein eigenes Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag von Kunden durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung.

3.5Alle Personen, die auftragsgemäß auf im Auftrag des Kunden verarbeitete personenbezogene Daten zugreifen können, sind gemäß Art. 28 Abs. 3 b) DSGVO zur Vertraulichkeit zu verpflichten und über die sich aus diesem Auftrag ergebenden besonderen Datenschutzpflichten sowie die bestehende Weisungs- bzw. Zweckbindung zu belehren.

3.6StepStone ist zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf hotelcareer.de, gastrojobs.de leicht zugänglich hinterlegt.

3.7StepStone gewährleistet den Schutz der Rechte betroffener Personen und unterstützt den Kunden im notwendigen Umfang bei der Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten gemäß Art. 12 – 23 DSGVO. StepStone informiert den Kunden unverzüglich, falls sich ein Betroffener zum Zwecke der Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unmittelbar an StepStone wendet.

StepStone unterstützt den Kunden bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen gemäß Art. 35 DSGVO und der daraus resultierenden Konsultation der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 36 DSGVO im notwendigen Umfang. StepStone unterstützt den Kunden im Hinblick auf die Gewährleistung der Melde- und Benachrichtigungspflichten im Fall von Datenschutzverletzungen im Sinne von Art. 33 und 34 DSGVO.

3.8StepStone unterrichtet den Kunden unverzüglich in Textform bei Störungen des Betriebsablaufes, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen gemäß Art. 4 Nr. 12 DSGVO im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Daten für den Kunden. StepStone hat im Benehmen mit dem Kunden angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten sowie zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für Betroffene zu ergreifen, soweit die Datenschutzverletzung der Verantwortung von StepStone lag.

3.9Bei Ermittlungen der Datenschutzbehörde bei StepStone ist der Kunde, soweit diese Ermittlungen den Vertragsgegenstand betreffen, unverzüglich zu informieren.

3.10Für den Fall, dass StepStone eine Verarbeitung von Daten vom Kunden – einschließlich einer Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation – beabsichtigt, ohne hierzu vom Kunden angewiesen worden zu sein, d.h. weil StepStone hierzu entsprechend Art. 28 Abs. 3 S. 1 a DSGVO verpflichtet ist, wird StepStone den Kunden unverzüglich über Zweck, Rechtsgrund und betroffene Daten informieren, soweit und solange StepStone eine solche Mitteilung nicht gesetzlich untersagt ist.

4. ÜBERPRÜFUNGEN EINSCHLIEßLICH INSPEKTIONEN

4.1StepStone stellt dem Kunden alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten zur Verfügung. StepStone ermöglicht dem Kunden vor Beginn und während der Laufzeit dieser Vereinbarung nach angemessener vorherige Ankündigung und während der üblichen Geschäftszeiten (9:00-18.00 Uhr) die Durchführung von Überprüfungen, einschließlich Inspektionen nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 h) DSGVO. Der Kunde ist berechtigt, sich selbst oder durch geeignete, zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Dritte vor Beginn und während der Auftragsverarbeitung, nach rechtzeitiger Anmeldung in den Betriebsstätten zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs, von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Das Ergebnis dieser Überprüfungen wird jeweils dokumentiert und ist von beiden Parteien zu unterschreiben.

4.2Zum Nachweis der technischen und organisatorischen Maßnahmen kann StepStone auch aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z. B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) oder eine geeignete Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z. B. nach BSI-Grundschutz) vorlegen.

5. WEITERE AUFTRAGSVERARBEITER

5.1Mit Erteilung des Auftrags werden die im unter Anlage 1 abrufbaren Unterauftragnehmerverzeichnis aufgelisteten Unterauftragsverarbeiter genehmigt. StepStone kann Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) vergeben, indem StepStone den Kunden vorab über die Hinzuziehung oder Ersetzung neuer Unterauftragsverarbeiter durch Mitteilung über die Änderung des Unterauftragsverzeichnisses in Textform informiert und der Kunde binnen 4 Wochen keinen Einspruch erhebt. Im Falle eines Einspruches ist StepStone berechtigt, Bewerberverwaltung oder die Leistungen nach Ziff. 1.3 der Produktbezogenen Geschäftsbedingungen Kundencenter einzustellen.

5.2StepStone hat den Unterauftragsverarbeitern dieselben Datenschutzpflichten aufzuerlegen, die in dieser Produktbezogenen Bedingungen StepStone Auftragsverarbeitung festgelegt sind, so dass die Verarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht.

5.3Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.

5.4Dienstleistungen, die bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden, gelten nicht als Unterauftragsverarbeiter. Dazu zählen z. B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. StepStone ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten vom Kunden auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Überprüfungsmaßnahmen zu ergreifen.

6. LÖSCHUNG UND RÜCKGABE

Mit Ende des Vertrages über das Kundencenter löscht StepStone die im Bewerbereingang enthaltenen Daten. Ansonsten löscht StepStone die Daten spätestens ein Jahr nach Eingang der Bewerbung im Bewerbereingang sowie nach Aufforderung des Auftraggebers.

Anlage 1 zu den Zusatzbedingungen zur Auftragsverarbeitung – Unterauftragnehmerverzeichnis

Die im Folgenden aufgelisteten Unterauftragsverarbeiter von StepStone werden bei Erteilung des Auftrags genehmigt:

YOURCAREERGROUP Schweiz GmbH, Lindenstrasse 25, 8302 Kloten, Schweiz
Leistungen:

  • Kundendienst

StepStone GmbH, Völklinger Str. 1, 40215 Düsseldorf, Deutschland
Leistungen:

  • Hosting and damit verbundene Sicherheitsleistungen
  • Back-Up Leistungen
  • Kundendienst-Unterstützung zur Fehlerbehebung

StepStone GmbH, Axel-Springer-Str. 65, 10969 Berlin, Deutschland
Leistungen:

  • Hosting and damit verbundene Sicherheitsleistungen
  • Back-Up Leistungen
  • Kundendienst-Unterstützung zur Fehlerbehebung

StepStone Continental Europe GmbH, Völklinger Straße 1, 40219 Düsseldorf, Deutschland
Leistungen:

  • Hosting and damit verbundene Sicherheitsleistungen
  • Back-Up Leistungen
  • Kundendienst-Unterstützung zur Fehlerbehebung
  • StepStone N.V., Koningsstraat 47 Rue Royale, 1000 Brüssel, Belgien
    Leistungen:

  • Hosting and damit verbundene Sicherheitsleistungen
  • Back-Up Leistungen
  • Kundendienst-Unterstützung und Fehlerbehebung
  • StepStone Services sp. z o.o., ul. Domaniewska 50, 02-672 Warschau, Polen
    Leistungen:

  • Kundendienst-Unterstützung zur Fehlerbehebung
  • Akamai Technologies GmbH, Parkring 20-22, 85748 Garching, Deutschland
    Leistungen:
    StepStone nutzt Akamai im Rahmen der technisch-organisatorischen Schutzmaßnahmen als Web Application Firewall und liefert Inhalte an die Webseitenbesucher daher über Akamai aus, um seine Systeme zu schützen.

    Akamai Technologies, Inc., 150 Broadway, Cambridge, 02142 MA, USA
    Leistungen: s. bei Akamai Technologies GmbH, Akamai Technologies GmbH schaltet als Subunternehmer Akamai Technologies, Inc ein.

    Amazon Webservices, Inc., 410 Terry Drive Ave North, WA 98109-5210 Seattle, USA
    Leistungen:
    Hosting und damit verbundene Sicherheitsleistungen (ausschließlich innerhalb der EU erbracht)

    Cammio GmbH, Alexanderstraße 1-5, 10178 Berlin
    Leistungen:
    StepStone nutzt Cammio im Rahmen der Durchführung des Video Interview Services

    Anlage 2 zu den Zusatzbedingungen zur Auftragsverarbeitung – technisch-organisatorischen Maßnahmen

    Technisch-organisatorische Maßnahmen
    1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

    • Zutrittskontrolle: Kein unbefugter Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, gewährleistet durch:
      Die Datencenter haben eine vielschichtige Sicherheitsstruktur. Die Außenbereiche der Datencenter sind durch Hochsicherheitszäune und Mauern ausgestattet. Die Eingänge sind durch Sicherheitspersonal 24 Stunden, sieben Tage die Woche geschützt. Die Anlagen werden mit Sicherheitskameras überwacht. Zugang zu den Serverräumen ist durch Magnetkarten gesichert. Die Anlagen sind in verschlossenen Serverschränken aufbewahrt.
      Umfassende Sicherheitsmaßnahmen bestehen auch bei den jeweiligen StepStone-Standorten. Zutritt ist nur mittels Magnetkarten möglich und Besuchern muss speziell Zutritt gewährt werden.
    • Zugangskontrolle: Keine unbefugte Systembenutzung, gewährleistet durch:
      Der Kunde kann ausschließlich auf die in seinem Auftrag verarbeiteten Daten zugreifen (oder auf solche, auf die ihm durch den Kunden, in dessen Auftrag die Daten verarbeitet werden, ein Zugriff gewährt wird), nachdem er sich in den Kundenbereich mit dem von ihm definierten Passwort eingeloggt hat. StepStone speichert die Log-In Details ausschließlich in mehrfach verschlüsselter Form.
      Der Datenfluss zwischen Nutzern und dem System ist standardmäßig Ende-zu-Ende verschlüsselt, wobei das Transport Layer Security (TLS) Protocol genutzt wird
      StepStone nutzt die Dienste von Akamai als Web Application Firewall für seine Systeme.
      StepStone hat eine interne Passwortrichtlinie für seine Mitarbeiter, die unter anderem erfordert, dass Passworte mindestens acht Zeichen lang sein und regelmäßig gewechselt werden müssen, nicht identisch oder ähnlich mit dem Benutzernamen sein dürfen, mindestens drei der vier folgenden Zeichen enthalten müssen: i) Großbuchstaben, ii) Kleinbuchstaben, iii) Ziffern, iv)Symbole.
    • Zugriffskontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems, gewährleistet durch:
      Die Zugriffsrechte des Kunden sind streng begrenzt auf die Daten, die tatsächlich im Auftrag des jeweiligen Kunden verarbeitet werden. Nur spezifisch definiertes StepStone-Personal kann auf Daten zugreifen, die im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, soweit dies im Rahmen von Systemadministration und Kundendienstzwecken auf Anfrage des Kunden erforderlich ist
      Das System protokolliert sämtliche Vorgänge über Datenverarbeitungen im Auftrag des Kunden.
    • Trennungskontrolle: Getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, gewährleistet durch:
      Das Kundencenter ist mandantenfähig, so dass jeder einzelne eingeloggte Kunde nur die Daten einsehen kann, die mit seinem Account verbunden sind (oder auf solche, auf die ihm durch den Kunden, in dessen Auftrag die Daten verarbeitet werden, ein Zugriff gewährt wird).
    • Pseudonymisierung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO): Ist nicht einschlägig, da der Kunde einen nicht-pseudonymisierten Zugriff auf die Daten benötigt.

    2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

    • Weitergabekontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport, gewährleistet durch:
      Sämtliche über öffentlich zugängliche Netzwerke gesendete Daten sind Ende-zu-Ende verschlüsselt, wobei das Transport Layer Security (TLS) Protocol genutzt wird
    • Eingabekontrolle: Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, gewährleistet durch:
      Das StepStone System protokolliert die Aktivitäten eines jeden Log-Ins und Log-Outs.

    3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

    • Verfügbarkeitskontrolle: Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust, gewährleistet durch:
      Antivirusproramme und Firewalls werden eingesetzt. StepStone nutzt Akamais Dienste als Web Application Firewall für seine Systeme.
      Die Hosting Umgebung ist mit Feuermeldern, Wasserundichtigkeitsdetektoren und erhöhten Böden ausgestattet. Temperatur und Luftfeuchtigkeit werden konstant überwacht, um vordefinierte Werte einzuhalten. Es besteht eine ununterbrochene Stromversorgung von mindestens 72 Stunden.
    • Rasche Wiederherstellbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. c DS-GVO), wird gewährleistet durch
      Back-up Prozeduren;
      Ununterbrochene Stromversorgung (USV);
      Getrennte Speicherung;
      Virenschutz und Firewalls;
      Notfallpläne und Krisenpläne;
      Mitarbeiterschulungen;

    4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO), wird gewährleistet durch:

    • StepStone veranstaltet regelmäßige Prüfungen mit externen Dienstleistern, um seine Datensicherheitsstandards und-prozesse zu prüfen. Network Penetration Tests werden regelmäßig durchgeführt.
    • Wir verfolgen und überprüfen Protokolle auf zwei Ebenen, bevor die entsprechende Anfrage unsere Anwendungsserver erreicht. Dies erfolgt auf einer Firewall und einer Web Application Firewall Ebene. Dadurch können wir sämtliche außergewöhnlichen Anfragen auf Datenbereitstellungsebene an die Datenbank analysieren und sperren, und dadurch SQL injection Versuche unterbinden. Das System selbst protokolliert fehlerhafte Anmeldeversuche, wenn die Anfrage durch Firewall und WAF erfolgte.
    • Unsere Datenschutzmaßnahmen werden kontinuierlich in einem PDCA-Zyklus überprüft.

    Düsseldorf, 21. Oktober 2020