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Arbeiten im Ausland

Hier bekommst du Informationen über das Arbeiten im Ausland.

Türkei

Inhalt Allgemeine Informationen Einreisebestimmungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Arbeitsmarkt Sozialversicherung

Allgemeine Informationen

Ländername: Republik Türkei (Türkiye Cumh uriyeti) Landesfläche: 814.578 km²
Hauptstadt: Ankara (ca. 3,6 Mio. Einwohner)
Landessprache: Türkisch. In weiten Teilen des Südostens und Ostens werden auch verschiedene kurdische Dialekte gesprochen.


Klima: Anatolien: kontinental; Süd- und Westküste: mediterran
Lage: zu 3 % in Europa ("Thrazien"), zu 97 % in Kleinasien ("Anatolien")
Bevölkerung: 70,58 Mio. Einw. (2007) Wachstumsrate 1,21 %

Religionen/Kirchen: Seit osmanischer Zeit mehrheitlich Muslime mit wachsendem Anteil (heute ca. 99 %), mehrheitlich Hanefiten (sunnitische, "orthodoxe" Ausrichtung des Islam), daneben ca. 15 Mio. Aleviten ("heterodoxe" Ausrichtung des Islam). Laizistisches Staatsverständnis, d.h. strikte Trennung zwischen Staat und Religion (Islam), jedoch Kontrolle der religiösen Angelegenheiten durch das staatl. Amt für Religiöse Angelegenheiten. In türkischer Interpretation des Vertrags von Lausanne (1923) besondere Rechte für einige (Griechisch-Orthodoxe, Armenisch-Apostolische Kirche, Jüdische Gemeinschaft) der nicht-muslimischen Minderheiten. Nach inoffiziellen Schätzungen ca. 60.000 armenische Christen, ca. 23.000 Juden, 15.000 Syrisch-Orthodoxe, 10.000 Baha’i, ca. 3.500-4.000 griechisch-orthodoxe Christen; ca 2.000 Jeziden, je ca. 2.500 Protestanten verschiedener Denominationen und Angehörige der Römisch-katholischen Kirche.


Staats-/ Regierungsform: Republik/parlamentarische Demokratie

Einreisebestimmungen

Mit folgenden Reisedokumenten ist die Einreise für Staatsbürger der EU ohne Probleme möglich:


  • (vorläufiger) Reisepass (höchstens seit einem Jahr ungültig)
  • (vorläufiger) Personalausweis (höchstens seit einem Jahr ungültig)
  • Kinderreisepass (höchstens seit einem Jahr ungültig)
  • Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Nach Bombenexplosionen in verschiedenen Städten im Jahre 2008 befinden sich die Sicherheitsvorkehrungen landesweit unverändert auf hohem Niveau. Es muss in allen Teilen der Türkei von einer abstrakten terroristischen Bedrohung ausgegangen werden.

Arbeitsmarkt

Trotz Wirtschaftsbooms ist die Zahl der Arbeitslosen in der Türkei sehr hoch. Nach Schätzungen übersteigt sie die 20-%-Marke. Offizielle Quellen wussten stets nur von 6 bis 9 %, weil bis 1999 die Arbeitsämter wegen fehlender Arbeitslosenversicherung nur in seltenen Fällen bei der Stellensuche eingeschaltet wurden. Unzureichende Qualifikation und fehlende Ausbildungschancen sorgen in der Türkei für einen Facharbeitermangel.

Die Landflucht und die daraus folgende Ballung in den Metropolen Istanbul, Ankara und Izmir verschärfen die Arbeitsmarktsituation noch. Da das Land aus kulturell-religiösen Gründen auf lange Sicht in Europa das höchste Bevölkerungswachstum aufweisen wird, dürfte sich an dieser schwierigen Situation auch langfristig wenig ändern.

Sozialversicherung

Arbeitnehmer in der Türkei, die im Rahmen eines Arbeitsvertrages beschäftigt sind, werden bei der Anstalt Sosyal Sigortalar Kurumu - kurz SSK - versichert, die Schutzleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfällen, Behinderungen, Berufskrankheiten bietet sowie ein Sterbegeld ausbezahlt und für Altersversorgung zuständig ist. Arbeitnehmer, die bei einem Unternehmen beschäftigt sind, das seinen Hauptsitz in dem Heimatland hat, können nach einem bilateralen Abkommen ihre Angehörigkeit der einheimischen Sozialversicherung behalten. Für Selbständige gelten Sonderregelungen und eine andere Versicherung. Rentenanspruch gibt's bei Männern nach 25 und bei Frauen nach 20 Arbeitsjahren, aber nur bei Nachweis von mindestens 5.000 Arbeitstagen, an denen Beiträge bezahlt wurden.

Der Mutterschaftsurlaub umfasst 42 Tage vor und 42 Tage nach der Geburt des Kindes. Danach kann für längstens 1,5 Jahre Mutterschaftsurlaub geltend gemacht werden. Das Mutterschaftsgeld entspricht dem Krankengeld. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr (in Ausbildung bis zum 22. Lebensjahr) gibt es Kindergeld. Das ist aber sehr wenig, aktuell ca. 10 € im Monat.

Bei Arbeitslosigkeit wird nach 6 Karenztagen Arbeitslosengeld ausgezahlt. Die Höhe der Leistungen entspricht bei Arbeitern 40 % des Lohnes und bei Angestellten 50 % des Gehaltes. Arbeitslosengeld wird mindestens für zwei, höchstens für fünf Monate gezahlt.

Lebensstandard

Die niedrigeren Lebenshaltungskosten können die im Vergleich zu anderen europäischen Ländern deutlich geringeren Lohn- und Gehaltszahlungen nicht ausgleichen. Allerdings sind zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers - Mittagessen, Arbeitskleidung, Mietzuschuss etc. - in der Türkei häufiger.

Der Mindestlohn der Arbeitnehmer wird durch einen Mindestlohnausschuss geregelt.

(Hinweis: Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.)

Nützliche Links

Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer

Auswärtiges Amt

Infos Türkische Riviera

Hoteljobs in der Türkei