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Im Gegensatz zum Direktor, der per klassischem Dienstvertrag eingestellt wird, ist ein geschäftsführender Direktor ein gesetzlicher Vertreter und verantwortlicher Leiter eines Hotels / einer Hotelgesellschaft (mbH).
Der Geschäftsführende Direktor muss nicht gleichzeitig Gesellschafter sein (im Gegensatz zum geschäftsführenden Gesellschafter).
Ein Geschäftsführer wird per Gesellschaftsvertrag oder durch die Gesellschafterversammlung, die auch den Anstellungsvertrag schließt, bestellt. Als geschäftsführender Direktor ist eine Eintragung in das Handelsregister Pflicht.
Bei grober Pflichtverletzung haftet der geschäftsführende Direktor gegenüber der Gesellschaft.