Job kündigen – Regeln und Tipps für den Arbeitnehmer

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Eine berufliche Veränderung oder ein Umzug aus privaten Gründen steht an, eine neue Herausforderung ergibt sich oder man ist schlichtweg unzufrieden mit dem aktuellen Job – für Berufstätige gibt es viele Gründe die Stelle zu wechseln. Laut einer forsa-Studie im Auftrag von XING plante Ende des letzten Jahres jeder dritte Arbeitnehmer 2013 den Job zu wechseln. Unvermeidbar ist der Stellenwechsel mit einer Kündigung beim derzeitigen Arbeitgeber verbunden. Die sogenannte „Eigenkündigung des Arbeitnehmers“ stellt eine Angelegenheit dar, die man nicht aus dem Bauch heraus in die Tat umsetzen sollte, sondern mit der man sich zuvor eingehend beschäftigt.

Bevor man den großen Schritt wagt, sollte man sich seiner Entscheidung ganz sicher sein. Was sind die Vor- und Nachteile des neuen Jobs oder meiner Entscheidung? Bin ich mir wirklich sicher, dass ich das Unternehmen verlassen möchte? Hast du einmal gekündigt, kannst du diesen Entschluss nicht mehr zurücknehmen und musst mit allen verbundenen Konsequenzen leben. Nach der finalen Entscheidung für die Trennung vom Arbeitgeber tauchen oft viele weitere Fragen auf: Wie und wann kündige ich? Wann informiere ich meine Kollegen? Wie bekomme ich ein korrektes Arbeitszeugnis? Eine Kündigung erfordert Feingefühl und sollte daher gut geplant sein.

Ich will den Job kündigen – was muss ich beachten?

Die oberste Regel bei einer anstehenden Kündigung: verlasse das Unternehmen nicht im Bösen! Schließlich gilt: „Man sieht sich immer zweimal im Leben“. Zudem möchte man ja seinen guten Ruf nicht ruinieren. Wer vor dem Abgang noch einmal schmutzige Wäsche waschen will, tut sich damit selbst keinen Gefallen.
Weitere wichtige Punkte, die bei der Kündigung deines Jobs zu berücksichtigen sind, haben wir hier zusammengefasst:

1. Kündigungsfrist einhalten

Bevor du die Kündigung einreichst, ist es wichtig dich im Arbeitsvertrag über die vereinbarte Kündigungsfrist zu informieren. Denn wer die Kündigungsfrist nicht einhält und frühzeitig dem Unternehmen den Rücken kehrt, muss in extremen Fällen mit Vertragsstrafen in Form von Geldbeträgen rechnen.

Wird im Vertrag die gesetzliche Kündigungsfrist oder gar keine Kündigungsfrist erwähnt, so bedeutet dies dass du dich an eine ordentliche Kündigungsfrist von 28 Tagen entweder zum 15. eines Monats oder zum Monatsende (Bürgerliches Gesetzbuch §622) halten musst. In der Probezeit (maximale Dauer von 6 Monaten) hingegen beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen. Eine fristlose Kündigung ist generell nur möglich, wenn es dafür „außerordentliche Gründe“ gibt (z.B. ein schwerer Vertragsbruch des Arbeitsgebers wie ausbleibende Vergütung).
Falls du einen Tarifvertrag unterschrieben hast, studiere in jedem Fall den zugehörigen Passus im Vertrag – es ist möglich, dass dort abweichende Regelungen getroffen wurden.

2. Kündigung kommunizieren

Die wichtigste Regel: dein Vorgesetzter sollte immer zuerst über die Kündigung informiert werden. Erfährt er es zufällig durch einen deiner Kollegen, wirkt das äußerst unprofessionell und dein Chef dürfte zu Recht verärgert sein. Ebenfalls vermeiden solltest du, die Kündigung einfach ohne Kommentar per Post zukommen zu lassen. Egal wie schwierig das Arbeitsverhältnis sein mag – ein mündliches Vorgespräch mit dem Vorgesetzten ist ein Muss. Im Vier-Augen-Gespräch kannst du ihm ruhig und sachlich die Gründe für deine Kündigung vortragen. Hebe deine positiven Erfahrungen im Unternehmen hervor und mache deutlich, dass du nicht aus Unzufriedenheit kündigst. Erst anschließend solltest du die Kollegen über deine Entscheidung informieren.

Job kündigen – mal ganz anders!

Dass eine Kündigung durchaus auch kreativ sein kann, hat vor 2 Jahren der Amerikaner Joe DeFrancesco – damals bei einem Hotel im Zimmerservice beschäftigt – mit seinem Video „Joey quits“ bewiesen. Von den schlechten Arbeitsbedingungen und seinem Vorgesetzten hatte er genug und so machte er sich mit seiner 7-köpfigen Brass Band auf den Weg ins Hotel… Hier seht ihr seine ausgefallene Kündigung im Video:

Weitere Beispiele von kreativen Kündigungen? Wie wäre es mit einer Kündigung per Kuchen, einem Abschied per Gitarre oder einer Live-Kündigung im TV?

So unterhaltsam diese Kündigungen auch sein mögen: rechtswirksam ist die Kündigung nur, wenn sie schriftlich erfolgt. Mehr dazu im nächsten Punkt.

3. Kündigungsschreiben erstellen

Damit die Kündigung auch rechtswirksam ist, muss sie schriftlich in Briefform erfolgen. Kündigst du fristgerecht,  so musst du im Anschreiben keinen Grund für deine Kündigung nennen. Folgende Angaben sollte das Anschreiben jedoch unbedingt enthalten: deine Adresse, die Adresse des Arbeitgebers, die Kündigungsabsicht und der Austrittstermin sowie deine Unterschrift. Auch die Bitte um ein Arbeitszeugnis und das Bedanken beim Arbeitgeber kann Teil des Anschreibens sein. Gib das Kündigungsschreiben am besten persönlich ab. So musst du dir keine Sorgen darum machen, ob deine Kündigung auch fristgerecht in der Personalabteilung eingeht. Achtung: lasse dir unbedingt eine Bestätigung für deine Kündigung vom Arbeitgeber ausstellen.

4. Resturlaub nehmen

Bis zu deinem Austrittstermin stehen dir noch Urlaubstage zu? Dann muss dir dieser vom Arbeitgeber bis zum Austritt genehmigt werden. Falls das nicht möglich ist kann dir der Urlaubsanspruch (mit deinem Einverständnis) auch ausbezahlt werden. Denn auch nach deiner Kündigung hast du weiterhin einen Anspruch auf Urlaub.
Verlässt du das Unternehmen zur ersten Jahreshälfte, dann steht dir nur die anteilige Anzahl an Urlausbtagen zu. Kündigst du hingegen zur zweiten Jahreshälfte, also zum 1.7. oder später, steht dir der gesamte gesetzliche Jahresmindesturlaub von 20 Arbeitstagen zu – vorausgesetzt du bist mindestens schon 6 Monate („Wartezeit“) im Unternehmen angestellt. Übrigens: Hat dir dein Arbeitgeber zu viel Urlaub gewährt, so besteht für ihn kein Recht diesen zurückzufordern.

5. Arbeitszeugnis anfordern

Jeder Arbeitnehmer hat mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dabei solltest du unbedingt darauf achten, dass du nicht nur ein einfaches, sondern ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bekommst. Viele Personaler nutzen im Arbeitszeugnis Formulierungen mit versteckten Botschaften. Wie du diese Codes deuten kannst und alles weitere über das Arbeitszeugnis erfährst du ebenfalls bei uns im Blog: blog.hotelcareer-de.dev.wordpress.stst/formulierungen-arbeitszeugnis/

Habt ihr noch Fragen zur Kündigung? Welche Erfahrungen habt ihr schon mit dem Verlassen eines Arbeitgebers gemacht?

Bilderquelle: © Syda Productions / shutterstock.com / 

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