Mindestlohn in der Gastro: Eine erste Bilanz

Eingetragen bei: Hotel & Gastgewerbe | 0

Seit Anfang dieses Jahres gibt es in Deutschland den Mindestlohn. Nach langem Hin und Her garantiert dir unser Rechtssystem jetzt also endlich, dass du für jede Arbeitsstunde mindestens 8,50 € bekommst. Diese Tatsache hatte auf dich und viele andere Arbeitnehmer im ersten Moment mit Sicherheit vor allem eine Wirkung und zwar: Eine beruhigende. Unbezahlte Überstunden, ewig langes Malochen – adé! Oder!? Den persönlichen Hoffnungen sind (wie so oft) keine Grenzen gesetzt. Sahst du dich auch schon auf dem sicheren Weg zum Millionär? Natürlich übertreibe ich ein bißchen, aber die Intention dahinter ist dir mit dem Beispiel (hoffentlich) klar geworden.

Ob sich der Mindestlohn nach knapp einem halben Jahr tatsächlich dermaßen rosig entwickelt hat, ist besonders in den Branchen, die dich und uns interessieren, fraglich. Speziell in der Gastro wurde ganz schnell nach Inkrafttreten der Regelung die Kritik laut, dass sich viele Arbeitgeber den Lohn bei dir wiederholen, indem sie dir zum Beispiel dein Trinkggeld streichen! Überhaupt soll es so manches Grauzönchen geben, von dem nun gerne und regelmäßig Gebrauch gemacht werden soll.

Doch es sind nicht nur die Grauzonen, die die Branche sorgen; andere Aspekte spielen eine deutlich größere Rolle: Eins der größten Probleme ist definitiv die sinkende Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, denn: Speziell in der Gastronomie fällt es oft schwer, langfristig das Personal zu planen. Natürlich ist der Bedarf an Servicekräften höher, wenn zum Beispiel für die nächsten 4 Wochen Sonnenschein und 30 Grad angesagt sind. Aber sind wir mal ehrlich: Wie oft kommt das in Deutschland schon vor? Gefühlt fast nie. Also „bringt“ es dir de facto kaum was, zwar ein Mindestgehalt garantiert zu bekommen, dafür aber überhaupt weniger zum Arbeiten zu kommen. Sicherlich hat es seinen Reiz, nur gelegentlich, quasi „auf Zuruf“, zu arbeiten, aber irgendwie ist es schon eher eine „unsichere Bank“ für dich, im Vorhinein nicht zu wissen, mit wie viel Gehalt du im nächsten Monat rechnen kannst, oder? Schließlich bleiben deinen Ausgaben ja gleich.

Gudrun Münnich, Präsidentin des DEHOGA Thüringen, bringt dies in einem kürzlich von Tophotel veröffentlichten Artikel auf den Punkt: „Aushilfen wollen arbeiten, die Unternehmer möchten sie beschäftigen und der Gast will gern die Dienstleistung in Anspruch nehmen und diese auch bezahlen – die Politik jedoch verbietet dies, weil der Arbeitnehmer eine Aushilfe ist und im zweiten Arbeitsverhältnis nur noch zwei Stunden eingesetzt werden darf.“ (In deinem Haupt-Job hast du nämlich in aller Regel bereits 8 Stunden gearbeitet). Vielleicht ist dir vor dem Hintergrund auch schon mal der Gedanke gekommen, dass du lieber auf den Mindestlohn verzichten würdest, wenn du dafür mehr als 2 Stunden arbeiten könntest? Damit bist du sicherlich nicht der oder die Einzige.

Zurück zu den eingangs erwähnten Grauzonen. Da auf den Mindestlohn ja nun mal weder aus Arbeitnehmer- noch aus Arbeitgebersicht verzichtet werden kann, drängt sich die Frage nach Schwarzarbeit auf. Wer kontrolliert das denn, ob dein Chef dir den Mindestlohn zahlt? Woher weiß denn irgendeine wichtig klingende Behörde, ob du nach einem 8-Stunden-Tag wirklich nur 2 Stündchen gekellnert hast? Niemand. Natürlich heißt es von offizieller Seite, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein Auge auf die Einhaltung des Mindestlohns hat, ob das aber in der Praxis wirklich überall möglich ist, bleibt zumindest unserer ersten Bilanz ein Stück weit verborgen. Diese Tatsache könnte also durchaus bedeuten, dass der Mindestlohn so manch einen zu einer kleinen Straftat „einlädt“. Das kann unmöglich vom Gesetzgeber gewollt sein! Besagter Tophotel-Artikel formuliert dies so: „Wenn Politikerin Ina Leukefeld den Mindestlohn feiert, dann geht das an der Lebenswirklichkeit, jedenfalls im Hotel- und Gaststättengewerbe, völlig vorbei und zeigt wieder einmal mehr die Realitätsferne der Politiker auf.“ – Vollkommen aus der Luft gegriffen erscheint diese Formulierung zugegebenermaßen nicht… Wie sich der Mindestlohn auf längere Sicht in der Hotel- und Gastronomie-Branche entwickelt, ist heute noch nicht klar. Wir bleiben für dich an diesem spannenden Thema dran!

Den vollständigen Artikel von Tophotel kannst du hier nochmal nachlesen:

http://www.tophotel.de/index.php?option=com_content&view=article&id=5343:dramatische-entwicklung-bei-minijobs&catid=20:news&Itemid=241

Beitrag teilen...
Share on LinkedIn
Linkedin
Share on Xing
Xing
Share on Facebook
Facebook
Verfolgen Barbara:

Barbara Solle studiert Anglistik und Politikwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Seit Oktober 2014 arbeitet sie bei der YOURCAREERGROUP und unterstützt unser Team im Bereich Online Marketing. Weitere Informationen zu ihr gibt es auf Xing und LinkedIn. XING.